Masterstudium
Das Masterstudium ist die zweite Stufe im Studiensystem und führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss.
Zugangsvoraussetzung
Als Zugangsvoraussetzung gilt ein erster berufsqualifizierender Abschluss wie z. B. der Bachelor. Ein Masterstudiengang kann direkt inhaltlich an den vorausgehenden Bachelor anknüpfend oder lediglich auf Teilbereichen aufbauen. Man unterscheidet konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge, konsektiv bedeutet, dass die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang der passende abgeschlossene Bachelor ist.
Mit dem Abitur allein kann man sich nicht in ein Master-Programm einschreiben.
Art des Studiums und Dauer
Das Masterstudium erstreckt sich über zwei Jahre und umfasst 120 Leistungspunkte (LP).
Abschluss
Nach einem erfolgreichen Masterstudium, das durch eine Masterarbeit abschließt, wird in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen der akademische Grad eines Master of Arts (M.A.) und in den natur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen eines Masters of Science (M.Sc.) verliehen. Beim Lehramt wird ein Master of Education (M.Ed.) vergeben.
Umstellung des Haupt- und Nebenfachmodells im Master
Auf Beschluss des Senats der Universität Trier wird das derzeitige Haupt-/Nebenfachmodell im Master in ein reines 1-Fach-Modell überführt. Eine Einschreibung in die bestehenden Haupt- und Nebenfachstudiengänge im Master ist nur noch bis einschließlich zum Sommersemester 2024 möglich.
Die im Haupt- und Nebenfach eingeschriebenen Studierenden können noch bis zum Sommersemester 2028 ihr Studium zu Ende führen.
Weitere Informationen zur Umstellung des Haupt- und Nebenfachmodells im Master
Häufige Fragen rund um das Masterstudium
Informationen zu Zulassungsbeschränkungen werden immer im Bewerbungsportal der Uni Trier veröffentlicht. Aktuell (Stand 12/2022) sind alle Lehramt-Master-Studiengänge der Universität Trier ohne Zulassungsbeschränkung und es gibt auch keine Überlegungen dazu, eine Zulassungsbeschränkung einzuführen. Wer einen entsprechenden Bachelor-Abschluss hat, kann also nahtlos im Master weiter studieren, ohne sich vorher bewerben zu müssen. (Siehe Frage: "Ich möchte mich für einen zulassungsfreien Master an der Universität Trier einschrieben. Wie gehe ich vor?")
Auch wenn ein Masterstudiengang zulassungsfrei ist, kann es trotzdem Zugangsvoraussetzungen geben, z.B. Sprachnachweise, diese können Sie in der jeweiligen Fachprüfungsordnung nachlesen.
Nein.
Die Einschreibung in den Masterstudiengang ist einfach mit einem Antrag auf Studiengangänderung zu beantragen. Hierbei die Fachwechselfristen beachten.
Grundsätzlich ist der Antrag auf Einschreibung in den Masterstudiengang erst zu stellen, wenn ein Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums vorgelegt werden kann. Falls sie bereits im letzten Bachelorsemester erste Masterveranstaltungen absolvieren möchten, kommt evtl. das Doppelstudium für Sie in Frage.
Ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, können Sie im Bewerbungsportal der Uni Trier nachlesen.
Die Bewerbung erfolgt über PORTA.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess
Ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium ist in der Regel kostenfrei, wenn es sich um ein Erststudium handelt.
Neben einer Beschäftigung, z.B. als Werkstudierende*r, kommt vielleicht auch ein Stipendium in Frage.
Eine BAföG-Förderung ist für das Masterstudium ebenfalls möglich.
Das Doppelstudium ist nur für Studierende sinnvoll, die im letzten Bachelor-Semester bereits erste Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang absolvieren möchten. Hierfür sind gewisse Voraussetzungen und Verfahrensabläufe hinsichtlich der Beantragung zu beachten. Ein Doppelstudium ist auch hochschulübergreifend möglich. Zur Einschreibung bitte den Antrag auf Studiengangänderung ausfüllen und beim Studentensekretariat einreichen.
Ja, das ist möglich.
Wenn Sie zu Ihrem bestehenden Masterstudiengang noch einen weiteren Masterstudiengang hinzunehmen, können Sie einen Doppelabschluss machen.
Bachelor-Studierende von anderen Universitäten als der Universität Trier müssen sich online für einen Master-Studiengang einschreiben.
Fragen zur Einschreibung / Bewerbung können mit dem Studierendensekretariat abgeklärt werden.
Alle relevanten Informationen (Bewerbungsfristen, Anerkennung, etc.) erhalten Sie von der Hochschule, an der Sie den Master machen wollen.