Masterstudium

Das Masterstudium ist die zweite Stufe im Studiensystem und führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss.

Zugangsvorausset­zung

Als Zugangsvorausset­zung gilt ein erster berufsqualifizierender Abschluss wie z. B. der Bachelor. Ein Masterstudiengang kann direkt inhaltlich an den vorausgehen­den Bachelor anknüpfend oder lediglich auf Teilbereichen aufbauen. Man unterscheidet konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge, konsektiv bedeutet, dass die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang der passende abgeschlossene Bachelor ist.
Mit dem Abitur allein kann man sich nicht in ein Master-Programm einschreiben.

Art des Studiums und Dauer

Das Masterstudium erstreckt sich über zwei Jahre und umfasst 120 Leistungspunkte (LP).

Abschluss

Nach einem erfolgreichen Masterstudium, das durch eine Masterarbeit abschließt, wird in den geisteswissenschaftlichen Studiengängen der akademische Grad eines Master of Arts (M.A.) und in den natur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen eines Masters of Science (M.Sc.) verliehen. Beim Lehramt wird ein Master of Educa­tion (M.Ed.) vergeben.

Umstellung des Haupt- und Nebenfachmodells im Master

Auf Beschluss des Senats der Universität Trier wird das derzeitige Haupt-/Nebenfachmodell im Master in ein reines 1-Fach-Modell überführt. Eine Einschreibung in die bestehenden Haupt- und Nebenfachstudiengänge im Master ist nur noch bis einschließlich zum Sommersemester 2024 möglich.

Die im Haupt- und Nebenfach eingeschriebenen Studierenden können noch bis zum Sommersemester 2028 ihr Studium zu Ende führen.

Weitere Informationen zur Umstellung des Haupt- und Nebenfachmodells im Master

Häufige Fragen rund um das Masterstudium

Gibt es für die Masterstudiengänge im Lehramt eine Zulassungsbeschränkung?

Informationen zu Zulassungsbeschränkungen werden immer im Bewerbungsportal der Uni Trier veröffentlicht. Aktuell (Stand 12/2022) sind alle Lehramt-Master-Studiengänge der Universität Trier  ohne Zulassungsbeschränkung und es gibt auch keine Überlegungen dazu, eine Zulassungsbeschränkung einzuführen. Wer einen entsprechenden Bachelor-Abschluss hat, kann also nahtlos im Master weiter studieren, ohne sich vorher bewerben zu müssen. (Siehe Frage: "Ich möchte mich für einen zulassungsfreien Master an der Universität Trier einschrieben. Wie gehe ich vor?")

Erfülle ich die Voraussetzungen für den Master?

Auch wenn ein Masterstudiengang zulassungsfrei ist, kann es trotzdem Zugangsvoraussetzungen geben, z.B. Sprachnachweise, diese können Sie in der jeweiligen Fachprüfungsordnung nachlesen.

Kann ich nachträglich noch Leistungspunkte sammeln?

Nein.

Ich möchte mich für einen zulassungsfreien Master an der Universität Trier einschrieben. Wie gehe ich vor?

Die Einschreibung in den Masterstudiengang ist einfach mit einem Antrag auf Studiengangänderung zu beantragen. Hierbei die Fachwechselfristen beachten.
Grundsätzlich ist der Antrag auf Einschreibung in den Masterstudiengang erst zu stellen, wenn ein Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums vorgelegt werden kann. Falls sie bereits im letzten Bachelorsemester erste Masterveranstaltungen absolvieren möchten, kommt evtl. das Doppelstudium für Sie in Frage.

Der gewünschte Master-Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Was muss ich beachten?

Ob eine Zulassungsbeschränkung besteht, können Sie im Bewerbungsportal der Uni Trier nachlesen.
Die Bewerbung erfolgt über PORTA.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess

Ist ein Masterstudium kostenpflichtig?

Ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium ist in der Regel kostenfrei, wenn es sich um ein Erststudium handelt.

Wie kann ich ein Masterstudium finanzieren?

Neben einer Beschäftigung, z.B. als Werkstudierende*r, kommt vielleicht auch ein Stipendium in Frage.
Eine BAföG-Förderung ist für das Masterstudium ebenfalls möglich.

Was ist ein Doppelstudium? Muss ich mich doppelt einschreiben?

Das Doppelstudium ist nur für Studierende sinnvoll, die im letzten Bachelor-Semester bereits erste Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang absolvieren möchten. Hierfür sind gewisse Voraussetzungen und Verfahrensabläufe hinsichtlich der Beantragung zu beachten. Ein Doppelstudium ist auch hochschulübergreifend möglich. Zur Einschreibung bitte den Antrag auf Studiengangänderung ausfüllen und beim Studentensekretariat einreichen.

Kann man sich im ersten Mastersemester beurlauben lassen?

Ja, das ist möglich.

Was ist ein Doppelabschluss?

Wenn Sie zu Ihrem bestehenden Masterstudiengang noch einen weiteren Masterstudiengang hinzunehmen, können Sie einen Doppelabschluss machen.

Ich möchte von einer anderen Hochschule zum Master an der Universität Trier wechseln

Bachelor-Studierende von anderen Universitäten als der Universität Trier müssen sich online für einen Master-Studiengang einschreiben.
Fragen zur Einschreibung / Bewerbung können mit dem Studierendensekretariat abgeklärt werden.

Ich möchte den Master an einer anderen Hochschule machen, wie gehe ich vor?

Alle relevanten Informationen (Bewerbungsfristen, Anerkennung, etc.) erhalten Sie von der Hochschule, an der Sie den Master machen wollen.