Ethik-Kommission
Der Senat der Universität Trier hat am 20. Februar 1992 die Einrichtung einer Ethik-Kommission des Senates beschlossen. Diese begutachtet Empirische Forschungsprojekte, die unter Einbeziehung von Probanden/innen durchgeführt werden sollen, im Hinblick darauf, ob bei der Durchführung Würde und Rechte der Probanden/innen gewahrt bleiben. Bezüglich medizinischer Forschungsvorhaben ist die Ethik-Kommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Entscheidung der Ethik-Kommission hat nur empfehlenden Charakter.
![Univ.-Prof. Dr. Torsten Mattern Univ.-Prof. Dr. Torsten Mattern](/typo3temp/assets/_processed_/3/1/csm_e84596be25806821c2d22ae6de38d51c_1586940604_6c06b0a24b.jpg)
![Daniel Bauerfeld, M. A. Daniel Bauerfeld, M. A.](/typo3temp/assets/_processed_/6/f/csm_69eba34671b3ef1ef38ee85caae6b2a1_d8912b3b0a.jpg)
Ein vereinfachtes Antragsverfahren gilt in einer aktuell laufenden Pilotphase ausschließlich für das Fach Psychologie.