Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Antragsunterlagen für Erasmus Lehr- und Fortbildungsaufenthalte bis einschließlich Juli 2024 können laufend bis spätestens 31.5.2024 eingereicht werden.
Antragsunterlagen für Aufenthalte im Zeitraum August 2024 – Juli 2025 werden voraussichtlich ab 1.6.2024 zur Verfügung stehen.
1. Was kann gefördert werden?
- Fortbildungsaufenthalte an Universitäten, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen im europäischen Ausland (alle EU-Mitgliedsstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei). Es kann sich dabei entweder um einen Besuch einer Einzelperson an einer Partnerhochschule handeln (mit individuellem Work Plan) oder um die Teilnahme an Gruppen-Fortbildungsveranstaltungen an Partnerhochschulen (z.B. International Weeks; Trainingsangebote; Sprachkurse etc.).
- Dauer: zwei Tage bis zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten)
Zielsetzung des Programms: Einblick in gleiche oder ähnliche Arbeitsfelder an Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland, Erwerb interkultureller und fachlicher Kompetenzen, Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
- Voraussetzungen:
- eigene Kontaktaufnahme mit der Aufnahmeeinrichtung und Organisation des Aufenthalts
- mit der Aufnahmeeinrichtung vereinbarter Arbeits- oder Fortbildungsplan
- Befürwortung des ERASMUS+ Aufenthalts durch die/den Vorgesetzten.
- Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen ist nicht förderfähig
Bei Aufenthalten an Hochschulen ist eine ERASMUS+ Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen (im Unterschied zum Mobilitätsprogramm zu Lehrzwecken) nicht zwingend. Die Aufnahmeeinrichtung kann frei gewählt werden. Oft ist es jedoch einfacher, Kontakt zu Partneruniversitäten aufzunehmen. Auskunft über bestehende ERASMUS-Vereinbarungen erhalten Sie bei den ERASMUS-Koordinatoren Ihres Faches oder Fachbereichs oder im International Office.
2. Wer kann gefördert werden?
- Hochschulpersonal und Auszubildende aus allen Bereichen (z.B. allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie & Transfer, Weiterbildung)
- Wissenschaftliches Personal, wenn der Aufenthaltszweck nicht Lehre oder Forschung, sondern Fort- und Weiterbildung ist (ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Trier, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Lehrbeauftragte (mit und ohne Vergütung), emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende, Promovierende mit einem Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft)
Wichtig: Es können Staatsangehörige aller Länder teilnehmen, sofern sie an der Universität Trier beschäftigt sind. Aufenthalte in Ländern, in denen die geförderte Person ihren Hauptwohnsitz hat, können nicht finanziert werden. Eine mehrfache Förderung in einem Hochschuljahr ist möglich.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
| bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) | vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) |
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
Gruppe 2: Belgien, Deutschland (Incomer), Frankreich, Griechenland, , Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Gruppe 3: Bulgarien Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, | 140 Euro | 98 Euro |
Zu diesen Tagessätzen für die Aufenthaltstage am Zielort kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität (einfache Fahrt), die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der EU sollen in der Programmperiode 2021-27 unter dem Stichwort „Green Erasmus“ die Teilnehmenden für den ökologischen Fußabdruck, den sie durch ihre Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln („Green Travel“) gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Bei Verwendung emmissionsarmer Verkehrsmittel („Green Travel“) wird gemäß der untenstehenden Tabelle ein erhöhter Reisekostenzuschlag gezahlt. Außerdem werden (sofern benötigt) zusätzlich zu den Aufenthaltstagen am Zielort je bis zu zwei Reisetage für die Hin- und Rückreise gefördert.
Green Travel im Rahmen der Programmdurchführung von Erasmus+ STA/STT ist definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise zum Zielort und zurück emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus und Bahn genutzt werden. Bei Reisen in Zielorte, die auf dem Landweg nicht erreichbar sind, gelten auch Schiffe/Fähren als emissionsarme Verkehrsmittel. Reisen, bei denen Teile per Flugzeug zurückgelegt werden, gelten nicht als Green Travel. Der Green Travel – Zuschuss wird nur gezahlt, wenn sowohl die Hin- als auch die Rückreise die o.a. Voraussetzung erfüllt; eine anteilige Förderung pro Richtung ist nicht möglich. Die Verwendung emmissionsarmer Verkehrsmittel ist nach der Reise gegenüber dem IO zu belegen.
Distanz (einfach Entfernung) | Stückkosten für Fahrt | Stückkosten für Fahrt bei „Green Travel“ |
0 - 99 km | 23 EUR | 23 EUR (kein Zuschlag) |
100 km – 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR | 610 |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR | 820 EUR (kein Zuschlag) |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR | 1.5000 EUR (kein Zuschlag) |
Geförderte mit Behinderung können ggf. zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland einen Erasmus+ Sonderzuschuss der Nationalen Agentur DAAD erhalten. Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um frühzeitige Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen (z.B. für barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Begleitperson). Um Ihren Mehrbedarf geltend zu machen, wird das International Office den Antrag mit Ihnen erarbeiten und anschließend bei der NA DAAD einreichen.
Teilnahmegebühren und Kursentgelte sind aus Erasmus+ nicht förderfähig.
Die Höhe der Förderung wird vor der geplanten Reise ermittelt und in einer Fördervereinbarung („Grant Agreement“) verbindlich festgelegt.
Aufgrund des begrenzten Budgets gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung der Gesamtheit der Aufenthaltstage einer Mobilität. Eine Kombination aus geförderten Tagen und nicht geförderten Tagen („Zero Grant-Tage“) ist insbesondere bei längeren Aufenthalten möglich.
Für Ihre Planung können Sie davon ausgehen, dass Im Projekt 2022 Aufenthalte von bis zu 12 Aufenthaltstagen an der Gasteinrichtung in der Regel vollständig (d.h. mit bis zu 12 Tagessätzen) gefördert werden. Die Höhe der Förderung bei geplanten längeren Aufenthalten erfahren Sie spätestens zwei Wochen nach Antragsschluss.
Weitere Details finden Sie im Muster des Grant Agreement.
4. Beantragung und Bewilligung
Eine ERASMUS+ Förderung muss bei der ERASMUS-Hochschulkoordinatorin der Universität Trier (Birgit Roser, Leiterin des International Office) per ►►►Online-Formular beantragt werden. Nachdem Sie das Formular im Online-Portal vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, können Sie das PDF-Dokument herunterladen und speichern.
Die Zustimmung der/des Vorgesetzten ist durch Unterschrift auf dem Antragsformular zu bestätigen.
- Einzelheiten des Aufenthalts wie Zeitpunkt, Umfang, Arbeitsprogramm, Ziele etc. müssen vorab auf dem von der EU vorgegebenen Formular Mobility Agreement festgelegt werden. Das von der Aufnahmeeinrichtung unterzeichnete Mobility Agreement ist Bestandteil des Antrags.
- Bitte schicken Sie die beiden unterschriebenen Antragsdokumente (Antrag und Mobility Agreement) als pdf-Scan an roser@uni-trier.de und in Kopie an international@uni-trier.de . (Die Dokumente bitte ausschließlich elektronisch, und NICHT in Papierform einreichen!)
- Anträge für das Projekt 2022 (Aufenthalte bis einschließlich Juli 2024) können bis 31. Mai 2024 eingereicht werden.Wenn Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, erhalten Sie i.d.R. etwa zwei bis drei Wochen nach Eingang eine Rückmeldung über die Bewilligung Ihres Antrags.
Das International Office ist bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzuteilen, dass alle beantragten Mobilitäten gefördert werden können. Laut den Vorgaben der EU-Kommission sind vorrangig Zuschüsse an Personen zu vergeben werden, die noch keinen ERASMUS-Aufenthalt durchgeführt haben. Weitere Kriterien: Kenntnisse der Arbeitssprache und/oder Sprache im Zielland, inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit an der Universität Trier, Stärkung und Ausbau von Universitätspartnerschaften und Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
5. Was ist vor dem Fortbildungsaufenthalt zu erledigen?
a) für ERAMUS+ (zuständig International Office)
- Die genauen Aufenthaltsdaten entsprechend Ihrer Angaben im Mobility Agreement und die Höhe der Förderung werden vor der Reise in einer Fördervereinbarung (Grant Agreement) verbindlich festgelegt. Die Fördervereinbarung wird Ihnen vom International Office in elektronischer Form zugeschickt. Bitte drucken Sie den Vertrag zweifach aus und schicken ihn unterzeichnet an das International Office. Sie erhalten dann ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
- Nach Unterzeichnung und Rücksendung der Fördervereinbarung erhält der Geförderte vor der Reise eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der bewilligten Summe auf das im Antrag angegeben Konto. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt über das International Office.
b) für die Dienstreise (zuständig Abt. III, keine Beteiligung International Office)
Der Dienstreiseantrag ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt über TURM (für Beschäftige der Universität Trier) bzw. in Papierform (z.B. für Lehrbeauftragte, Hilfskräfte, Pensionierte) zu stellen. Ein genehmigter Dienstreise Antrag ist für einen Erasmus+ STA- oder STT-Aufenthalt in jedem Fall erforderlich. Weitere Informationen zum Eintrag in TURM bzw. das DR-Antragsformular erhalten Sie mit der Bewilligung.
- Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht-und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (kombinierte Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen. Nähere Informationen hierzu sind bei der DAAD-Versicherungsstelle erhältlich (Tel.: 0228/882-294, www.daad.de/versicherung).
- Das International Office begrüßt es sehr, wenn Sie Ihren Fortbildungsaufenthalt dazu nutzen, Studierende der Gasthochschule über die Möglichkeit eines Austauschstudiums an der Universität Trier zu informieren. Wenn Sie dafür (deutsch- oder englischsprachiges) Informationsmaterial über die Universität Trier benötigen, erhalten Sie dieses im International Office.
6. Was ist nach dem Fortbildungsaufenthalt zu erledigen?
- Am Ende des Aufenthalts muss der ERASMUS+ Aufenthalt von der Aufnahmeeinrichtung auf dem FormularConfirmation of Attendance, am letzten Tag des Aufenthalts ausgestellt ( mit Unterschrift und Stempel der Aufnahmeeinrichtung), bestätigt werden. Bitte reichen Sie diese Bestätigung unmittelbar nach Abschluss der Reise in elektronischer Form beim International Office ein.
- Alle Geförderten erhalten unmittelbar nach Ende Ihres Aufenthalts einen automatisch generierten Link zu einem Online-Bericht im sog. „Mobility-Tool“ der EU, der innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts ausgefüllt werden muss und als Antrag auf Auszahlung der Restsumme gilt. Bitte geben Sie im Bericht bei der Frage nach der Förderhöhe die komplette bewilligte Summe an, nicht die 80%ige Vorfinanzierungszahlung.
7. Beratung und weitere Informationen
Wenn Sie organisatorische Fragen zu Ihrem Fortbildungsaufenthalt und der Förderung durch ERASMUS+ haben oder Kontakt mit KollegInnen aufnehmen wollen, die bereits ERASMUS Fortbildungsaufenthalte durchgeführt haben, steht Ihnen die Leiterin des International Office gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Für technische Fragen zum Online-Antragsformular wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des International Office (internationaluni-trierde, Tel. 2806).