Studienabschlussstipendium | Ausländische Abschlussstudierende und Promovierende
Aus Mitteln des DAAD sowie der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des Wissenschaftlichen Nachwuchses des Landes Rheinland-Pfalz können über das International Office Abschlussbeihilfen vergeben werden. Vorrangiges Ziel ist es, qualifizierten ausländischen Abschlussstudierenden und Promovierenden durch finanzielle Unterstützung die Konzentration auf ihr Studium und den Studienabschluss zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind finanziell bedürftige ausländische Studierende und Promovierende, die sehr gute oder gute Leistungen erbracht haben und die sich in der Abschlussphase Ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden.
Bewerbungsfrist für ein Stipendium: 31. Oktober 2024
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende und Promivierende
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
- die an der Universität Trier mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Abschluss zu erlangen,
- die finanziell bedürftig sind,
- und deren bisherige Studienleistungen bzw. deren bisherigen Promotionsfortschritt erwarten lassen, dass in höchstens zwei Semestern ein qualifizierter Studienabschluss erreicht wird.
Nicht bewerben können sich
- Austauschstudierende und Kurzzeitstudierende
- Promovierende, deren Promotionsverfahren nicht an der Universität Trier registriert ist
- Studierende, die nur ein Zertifikat erwerben
- Personen, die (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Hochschulzugang in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer)
- Studierende, die BAföG erhalten
- Personen, die gleichzeitig ein Voll- oder Teilstipendium des DAAD oder ein Vollstipendium einer anderen Organisation erhalten
- Studierende und Promovierende, die während der Stipendienlaufzeit ein Studium, Praktikum oder Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen
- Studierende im ersten Semester eines einjährigen Master-Studiengangs
Studienabschlussstipendium | Auswahlverfahren
- Es werden nur vollständige Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen.
- Die Auswahl wird von einer Kommission aus VertreterInnen der Universität Trier und der ESG-Trier auf der Basis der eingereichten Unterlagen getroffen.
- Auswahlkriterien sind die Wahrscheinlichkeit des Studien- und Promotionsabschlusses im Förderzeitraum, finanzielle Bedürftigkeit sowie gute Studienleistungen bzw. Leistungen während der Promotion. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Die BewerberInnen werden schriftlich vom International Office über das Ergebnis der Auswahl informiert.
Studienabschlussstipendium | Stipendienhöhe und Laufzeit
Stipendienhöhe
- bis zu 350 €/Monat für Studierende in Bachelor-Studiengängen
- bis zu 400 €/Monat für Studierende in Master-, Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen
- bis zu 450 €/Mont für Promovierende
Laufzeit des Stipendiums
- Laufzeit bis zu 6 Monate
- Für BA- und MA-Studierende sowie Studierende in ein- bis zweijährigen Aufbaustudiengängen (LL.M. etc.) i.d.R. nicht verlängerbar.
- Das Abschluss-Stipendium kann für den Bachelor- und Master- Promotionsabschluss beantragt werden.
Studienabschlussstipendium | Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen
Für Studierende:
- vollständig ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes ANTRAGSFORMULAR
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung des Hochschulprüfungsamtes über Studien- und Prüfungsleistungen
- Übersicht über Leistungen, die Sie bereits erbracht haben, deren Noten aber noch nicht vorliegen
- falls bereits vorliegend: Anmeldung zu Abschlussarbeit
- Zeitplan bis zum Studienabschluss (in Monatsschritten)
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Gutachten des betreuenden Professors bzw. der betreuenden Professorin (Gutachtenformular)
- Nachweise über die Finanzierung des Studiums
Für Promovierende:
- vollständig ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Antragsformular
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Darstellung des derzeitigen Bearbeitungsstands der Dissertation (inkl. fertiggestellter Teile und ausstehender Arbeiten)
- Zeitplan bis zum Promotionsabschluss (in Monatsschritten)
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Gutachten des betreuenden Professors bzw. der betreuenden Professorin
- Nachweise über die Finanzierung der Promotion