Berufseinstieg mit Beeinträchtigung

Sie haben mit einer Behinderung, einer chronischen oder psychischen Beeinträchtigung erfolgreich Ihr Studium abgeschlossen und fragen sich nun, was für den Berufseinstieg zu beachten ist? Wir haben hier einige Hinweise zusammengestellt, bieten aber auch regelmäßig eine Infoveranstaltung zu diesem Thema an, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.

1. Einige Überlegungen vorab

  • Einstieg nach dem Bachelor oder erst nach dem Master?
  • Angestellt oder selbständig arbeiten?
  • Sind Sie auf absehbare Zeit stabil und leistungsfähig? Oder steht eine OP oder ein stationärer Aufenthalt an?
  • Weggehen oder bleiben? Netzwerk vor Ort erhalten vs. ein neues anderswo aufbauen

2. Beratungsangebote

Career Service und Arbeitsagentur

Auch mit einer Beeinträchtigung ist es sinnvoll, Kontakt zum Career Services der eigenen Hochschule und zum Hochschulteam der örtlichen Arbeitsagentur aufzunehmen. Denn diese beraten, vermitteln und bieten Workshops zu unterschiedlichen Themen an. Und sie beraten rund um die Förderung einer Selbständigkeit.

Vermittlungsservice Schwerbehinderte Akademiker (ZAV)

Der Arbeitgeberservice Schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachververmittlung (ZAV) in Bonn, Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, berät und unterstützt Arbeitgeber*innen bei der Besetzung von Stellen mit schwerbehinderten Hochschulabsolvent*innen. Die ZAV hat auch einen Leitfaden für Arbeitssuchende mit Beeinträchtigung herausgegeben: "Erfolgreich bewerben".

Hilfreiche Online-Portale:
Beratung und recruiting: http://karriere.myability.jobs/myabilitytalent/GERMANY
Infoportal zum Thema Arbeitsleben und Behinderung: https://www.talentplus.de
Inklusives Expert*innen-Netzwerk: https://ixnet-projekt.de/

3. Soll ich's sagen?

Im Bewerbungsgespräch besteht rechtlich keine Verpflichtung, eine Diagnose, bzw. Beeinträchtigung mitzuteilen. Zumindest so lange nicht, wie sich die Beeinträchtigung nicht auf die Ausübung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit auswirkt.

4. Schwerbehinderung feststellen lassen?

Der Antrag wird beim jeweiligen Landesamt für Sozialesgestellt. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Monate dauern. Die Schwerbehinderung bemisst sich im „Grad der Behinderung“ (GdB). Ob man den Bescheid über die festgestellte Behinderung den Arbeitgebern vorlegt, muss man selbst entscheiden. Tut man es nicht, erfährt niemand davon. Tut man es doch, können daraus eine Menge Vorteile entstehen, u.a. ein besonderer Kündigungsschutz. Insbesondere im öffentlichen Dienst profitieren Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehinderung ("...bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt").

5. Hilfen im Job

Ähnlich wie beim Nachteilausgleich an der Uni gibt es auch für Angestellte Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten, die ein Unternehmen für beeinträchtige Arbeitnehmer*innen beantragen kann: z.B. die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX) oder Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (ebenfalls SGB IX). Insbesondere im öffentlichen Dienst gibt es meist eine Schwerbehindertenvertretung, die eine erste gute Anlaufstelle für Fragen sein kann. Infos und Beratung zu Leistungen bietet der Integrationsfachdienst vor Ort. Hier wird oft eine festgestellte Schwerbehinderung vorausgesetzt.

6. Promotion

Überlegen Sie, statt eines Berufseinstiegs, eine Promotion zu beginnen? Hier sollten Sie einige Fragen unbedingt vorher klären:

•Welche Ziele verbinden Sie damit?
•Ist der Grund für die Promotion Orientierungslosigkeit nach dem Studienabschluss?
•In welchen Branchen ist eine Promotion sinnvoll oder nicht hilfreich?
•Liegen bereits Kontakte zum Fach oder konkretes Stellenangebot vor?
•Finanzierung: Sozialversicherungspflichtige Promotionsstelle oder Stipendium?

Nutzen Sie bei Fragen auch das Beratungsangebot des ►Graduiertenzentrums.