Ausschreibungen & Fördermöglichkeiten


Förderung von Forschungsverbünden im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz 2024-2028

Die Forschungsförderung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Forschungsinitiative wird in den Jahren 2024 bis 2028 fortgeführt. Im Rahmen eines inneruniversitären Wettbewerbsverfahren können Anträge zur Förderung von Forschungsverbünden eingereicht werden. Die erste Antragsfrist endete am 20. Januar 2023.

Eine weitere Ausschreibung ist geplant.


Anschubfinanzierung für Forschungsvorhaben

Zur Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben an der Universität Trier werden Mittel aus dem Forschungsfonds vergeben.

Antragsfristen sind der 30. April (Anschubprojektstart ab August) und der 31. Oktober (Anschubprojektstart ab Januar) eines jeden Jahres.


Reisekostenzuschüsse für Tagungs- und Kongressreisen

Promovierende und Habilitierende der Universität Trier, die mit einem eigenen Beitrag an einer internationalen Tagung im Ausland teilnehmen, können sich um diese Mittel aus dem Forschungsfonds bewerben.

Anträge können jederzeit beim Forschungsreferat eingereicht werden.


Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Die Universität unterstützt die Durchführung von Workshops, Tagungen und Konferenzen an der Universität Trier.

Antragsfristen sind der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres.


Anträge an die Nikolaus Koch Stiftung

Die Nikolaus Koch Stiftung engagiert sich für frühe Bildung, Schulbildung, Berufsbildung und Fortbildung in der Region Trier.

Der Grundphilosophie der Stiftung entspricht es, einzelne Projekte in der Regel durch Anschubhilfe zu unterstützen, jedoch keine Vollfinanzierung zu übernehmen. Förderungen sind gemäß Satzung auf das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Trier beschränkt.

Forschungsprojekte sind im Rahmen der Stiftungssatzung grundsätzlich förderfähig, sofern sie eindeutig praxisorientiert sind und ihr Nutzen bzw. Anwendungsbezug messbar ist.
Bei reiner Grundlagenforschung muss ein direkter Zusammenhang mit dem Stiftungszweck bestehen.

Die Einreichung von Anträgen an die Nikolaus Koch Stiftung erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

Die nächste Vergabesitzung der Nikolaus Koch Stiftung findet im Juli 2024 statt. Anträge aus der Universität Trier an die Stiftung sind ausschließlich über das Forschungsreferat einzureichen und müssen bis zum 13. Mai 2024 vorliegen.

Das Forschungsreferat ist im Fall einer beabsichtigten Antragstellung unmittelbar einzubinden:
Daniel Bauerfeld, Tel. 0651 201-4251, bauerfeuni-trierde


Anschubförderung für ein Qualifizierungsvorhaben in der Postdoc-Phase

Die Universität Trier schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)


Anschubförderung zum Einstieg in die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung für die Anfangsphase der Promotion.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (z. B. Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen/Stipendienwerken) zu ermöglichen.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)


Abschlussförderung für die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Abschlussförderung für die Fertigstellung der Dissertation einschließlich der Abgabe oder die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen.
Grundsätzlich sind keine Selbstbewerbungen möglich, sondern die Anträge erfolgen auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers an das Forschungsreferat.

Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)


Anträge an den Freundeskreis Trierer Universität e. V.

Der Freundeskreis Trierer Universität unterstützt Forschung, Lehre und Kultur an der Universität. Gefördert werden kleinere Projekte, Tagungen, Exkursionen, studentische Initiativen, die an die Fächer angebunden sind sowie kultur- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.

Die Einreichung von Anträgen an den Freundeskreis Trierer Universität erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.

Der Freundeskreis Trierer Universität e.V. vergibt alle zwei Jahre einen Preis für Internationales Engagement für besondere Verdienste um die Internationalisierung der Universität Trier.

Für das Jahr 2023 wird erneut ein Preis ausgeschrieben.
Bewerbungen können bis zum 25. April 2023 eingereicht werden.


Anträge an die Wissenschaftsallianz Trier e. V.

Die Wissenschaftsallianz Trier versteht als ihre Hauptaufgabe, bestehende und neue Kooperationen der in der Region Trier angesiedelten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, städtischen und kirchlichen Institutionen sowie Unternehmen, Verwaltungen, Kammern, Verbänden und Initiativen zu festigen und auszubauen. Gefördert werden kleinere Forschungsprojekte, Tagungen und Veranstaltungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bei dem Vorhaben mindestens zwei Institutionen der Wissenschaftsallianz kooperieren.

Die Einreichung von Anträgen an die Wissenschaftsallianz Trier erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.


Teaching Incentive Fund (TIF)

Der „Teaching Incentive Fund“ (TIF) der Arbeitsstelle gute und innovative Lehre (AGIL) unterstützt die Neukonzeption, Verbesserung und Verstetigung innovativer Lehr-Lern-Formate an der Universität Trier. Dazu werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 EUR für die bedarfsorientierte Entwicklung oder Weiterentwicklung auf Lehrveranstaltungs- und/oder Modulebene bereitgestellt.  Förderfähig  sind  die Neuentwicklung  von Lehrveranstaltungen mit hohem Innovationspotential, die Anbahnung von Pilotprojekten, die zu einem Drittmittelantrag im Bereich der Lehrentwicklung führen, sowie die Überarbeitung und Weiterentwicklung von bereits curricular verankerten Veranstaltungen/Modulen.

Der TIF richtet sich an Lehrende aller Fachbereiche und Fächer mit eigenständiger Lehrverantwortung.

Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Mai 2023.


Förderung von studentischen Initiativen und Hochschulgruppen mit internationalem Bezug

Die Universität Trier fördert studentische Initiativen und Hochschulgruppen, die sich in besonderer Weise entweder für eine Internationalisierung der Lehre einsetzen oder einen nachhaltigen Beitrag im Feld Diversity an der Universität Trier vor Ort leisten. Die Maximalförderung pro Projekt ist auf 7.500 Euro begrenzt. Jährlich steht ein Maximalbetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm ist zunächst auf drei Jahre bis zum 31.7.2026 befristet. Der Förderzeitraum beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.


Weitere Fördermöglichkeiten für Promovierende am Graduiertenzentrum der Universität Trier

Neben Beratung, Weiterbildung und Vernetzung bietet Ihnen das Graduiertenzentrum (GUT) auch verschiedene Fördermöglichkeiten an: Das Programm TriGUT beispielsweise ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Konferenzen und Tagungen. Das Programm Promovieren mit Kind unterstützt dabei, Forschungsvorhaben und Kinderbetreuung besser miteinander zu vereinbaren (insbesondere für Alleinerziehende).

Antragsfristen sind der 30. April und der 31. Oktober eines jeden Jahres.

Einmal jährlich wird der Publikationspreis ausgelobt, auf den man sich eigeninitiativ bewerben kann (kein Vorschlagsverfahren).