Ausschreibungen & Fördermöglichkeiten


Förderung von Forschungsverbünden im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz 2024-2028

Die Forschungsförderung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Forschungsinitiative wird in den Jahren 2024 bis 2028 fortgeführt. Im Rahmen eines inneruniversitären Wettbewerbsverfahren können Anträge zur Förderung von Forschungsverbünden eingereicht werden.

Die Antragsfrist endete am 20. Januar 2023.
Die Präsentation der Verbundanträge erfolgte am 14. Februar 2023.


Anschubfinanzierung für Forschungsvorhaben

Zur Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben an der Universität Trier werden Mittel aus dem Forschungsfonds vergeben.

Antragsfristen sind der 30. April (Anschubprojektstart ab August) und der 31. Oktober (Anschubprojektstart ab Januar) eines jeden Jahres.


Reisekostenzuschüsse für Tagungs- und Kongressreisen

Um diese Mittel aus dem Forschungsfonds können sich Promovierende und Habilitierende bewerben.

Anträge können jederzeit beim Forschungsreferat eingereicht werden.


Förderung von Wissenschaftlichen Veranstaltungen

Die Universität unterstützt die Durchführung von Workshops, Tagungen und Konferenzen an der Universität Trier.

Antragsfristen sind der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres.


Anträge an die Nikolaus Koch Stiftung

Die Nikolaus Koch Stiftung engagiert sich für frühe Bildung, Schulbildung, Berufsbildung und Fortbildung in der Region Trier.

Der Grundphilosophie der Stiftung entspricht es, einzelne Projekte in der Regel durch Anschubhilfe zu unterstützen, jedoch keine Vollfinanzierung zu übernehmen. Förderungen sind gemäß Satzung auf das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Trier beschränkt.

Die Einreichung von Anträgen an die Nikolaus Koch Stiftung erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

Die nächste Vergabesitzung der Nikolaus Koch Stiftung findetam 6. Juli 2023 statt. Anträge aus der Universität Trier an die Stiftung sind ausschließlich über das Forschungsreferat einzureichen und müssen bis zum 15. Mai 2023 vorliegen.


Kurzzeitstipendium zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase

Das Forschungsreferat schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz ein Stipendium zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.

Vorrangiges Ziel des Stipendienprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.

Antragsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres (Stipendienbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli bzw. zwischen dem 1. November und 1. Januar).


Kurzzeitstipendium für die Anfangsphase der Promotion

Das Forschungsreferat schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz Stipendien für die Anfangsphase der Promotion aus.

Vorrangiges Ziel des Stipendienprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen durch eine finanzielle Unterstützung die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (Ausarbeitung eines Exposés / Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen) zu ermöglichen.

Antragsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres (Stipendienbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli bzw. zwischen dem 1. November und 1. Januar).


Kurzzeitstipendium für die Abschlussphase der Promotion

Aus Mitteln der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz vergibt das Forschungsreferat Kurzzeit-Abschluss-Stipendien.

Selbstbewerbungen sind grundsätzlich nicht möglich. Vorschlagsberechtigt sind Lehrende, die die Dissertation betreuen.
Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen. Besondere Berücksichtigung finden darüber hinaus besondere persönliche und familiäre Umstände, die den Abschluss der Promotion erschweren. Gesellschaftliches / ehrenamtliches Engagement, das auf längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens seit einem Jahr ausgeübt wird, wird ebenfalls berücksichtigt.
Das Kurzzeit-Abschluss-Stipendium ist auf maximal drei Monate begrenzt. Mit dem Ende des Stipendiums müssen die Dissertationen eingereicht oder die mündlichen Prüfungen beendet sein.

    Antragsfristen sind der 15. März und der 15. September eines jeden Jahres (Stipendienbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli bzw. zwischen dem 1. November und 1. Januar).


    Anträge an den Freundeskreis Trierer Universität e. V.

    Der Freundeskreis Trierer Universität unterstützt Forschung, Lehre und Kultur an der Universität. Gefördert werden kleinere Projekte, Tagungen, Exkursionen, studentische Initiativen, die an die Fächer angebunden sind sowie kultur- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.

    Die Einreichung von Anträgen an den Freundeskreis Trierer Universität erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

    Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.

    Der Freundeskreis Trierer Universität e.V. vergibt alle zwei Jahre einen Preis für Internationales Engagement für besondere Verdienste um die Internationalisierung der Universität Trier.

    Für das Jahr 2023 wird erneut ein Preis ausgeschrieben.
    Bewerbungen können bis zum 25. April 2023 eingereicht werden.


    Anträge an die Wissenschaftsallianz Trier e. V.

    Die Wissenschaftsallianz Trier versteht als ihre Hauptaufgabe, bestehende und neue Kooperationen der in der Region Trier angesiedelten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, städtischen und kirchlichen Institutionen sowie Unternehmen, Verwaltungen, Kammern, Verbänden und Initiativen zu festigen und auszubauen. Gefördert werden kleinere Forschungsprojekte, Tagungen und Veranstaltungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bei dem Vorhaben mindestens zwei Institutionen der Wissenschaftsallianz kooperieren.

    Die Einreichung von Anträgen an die Wissenschaftsallianz Trier erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.

    Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.


    Teaching Incentive Fund (TIF)

    Der „Teaching Incentive Fund“ (TIF) der Arbeitsstelle gute und innovative Lehre (AGIL) unterstützt die Neukonzeption, Verbesserung und Verstetigung innovativer Lehr-Lern-Formate an der Universität Trier. Dazu werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 EUR für die bedarfsorientierte Entwicklung oder Weiterentwicklung auf Lehrveranstaltungs- und/oder Modulebene bereitgestellt.  Förderfähig  sind  die Neuentwicklung  von Lehrveranstaltungen mit hohem Innovationspotential, die Anbahnung von Pilotprojekten, die zu einem Drittmittelantrag im Bereich der Lehrentwicklung führen, sowie die Überarbeitung und Weiterentwicklung von bereits curricular verankerten Veranstaltungen/Modulen.

    Der TIF richtet sich an Lehrende aller Fachbereiche und Fächer mit eigenständiger Lehrverantwortung.

    Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im Mai 2023.


    Förderung von studentischen Initiativen und Hochschulgruppen mit internationalem Bezug

    Die Universität Trier fördert studentische Initiativen und Hochschulgruppen, die sich in besonderer Weise entweder für eine Internationalisierung der Lehre einsetzen oder einen nachhaltigen Beitrag im Feld Diversity an der Universität Trier vor Ort leisten. Die Maximalförderung pro Projekt ist auf 7.500 Euro begrenzt. Jährlich steht ein Maximalbetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.

    Das Programm ist zunächst auf drei Jahre bis zum 31.7.2023 befristet. Der Förderzeitraum beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

    Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.


    Weitere Fördermöglichkeiten für Promovierende am Graduiertenzentrum der Universität Trier

    Neben Beratung, Weiterbildung und Vernetzung bietet Ihnen das Graduiertenzentrum (GUT) auch verschiedene Fördermöglichkeiten an: Das Programm TriGUT beispielsweise ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Konferenzen und Tagungen. Das Programm Promovieren mit Kind unterstützt dabei, Forschungsvorhaben und Kinderbetreuung besser miteinander zu vereinbaren (insbesondere für Alleinerziehende).

    Antragsfristen sind der 30. April und der 31. Oktober eines jeden Jahres.

    Einmal jährlich wird der Publikationspreis ausgelobt, auf den man sich eigeninitiativ bewerben kann (kein Vorschlagsverfahren).