Ulrike Gehring, Professorin für Kunstgeschichte an der Universität Trier, ist seit Mai 2015 Beauftragte für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits– und Studienplatz.
Ihre Aufgabe sieht sie allem darin, als Ansprechpartnerin und Vermittlerin zur Verfügung zu stehen. Jeder Fall wird vertraulich behandelt und versucht, eine individuelle Lösung für die Betroffene oder den Betroffenen finden. Das Spektrum an Lösungen kann weit reichen, vom bloßen Zuhören, über die Vermittlung zu internen oder externen Fachstellen oder dem vermittelnden Gespräch zwischen den Konfliktparteien. "Wichtig ist, dass Übergriffe nicht verschwiegen werden und Missbrauch auch dann aktenkundig wird, wenn keine Maßnahmen gegen die Täter eingeleitet werden sollen."
Eine weitere Aufgabe der Beautragten ist die Förderung und Initiierung von präventiven Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel auch das „Mitläuferinnen-Projekt“, das Studentinnen ins Leben gerufen haben. Bei diesem online organisierten ‚Begleitschutz’ können sich Studierende verabreden, um nicht alleine, sondern in Gruppen angstfrei über den Campus zu laufen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Projekts: <link http: www.mitläuferin.de _blank>www.mitläuferin.de
Eine andere, unmittelbare Aufgabe wird sein, die schon im Entstehen befindlichen Richtlinien zum Schutz vor sexueller Belästigung zu begleiten und mit den zuständigen Kommissionen gemeinsam auf den Weg zu bringen. "Ein solches Regelwerk halte ich für unabdingbar, weil seine Ausarbeitung, Diskussionen und spätere Existenz bereits eine erste Präventivmaßnahme gegen sexuellen Missbrauch darstellt. Übergriffe dieser Art darf es an der Universität Trier nicht geben. Wenn sie gleichwohl stattfinden, sind wir gehalten, nicht wegzusehen. Den Betroffenen müssen wir den Mut und die Sicherheit geben, sich frei artikulieren und Vorfälle ungeachtet aller hierarchischen Strukturen melden zu können, damit andere, fachkundige Stellen das Vergehen gegebenenfalls ahnden können. Das ist meine Motivation, das Amt auszuführen."
Hintergrund
Unter sexuelle Belästigung fällt jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde einer anderen Person missachtet. Das kann über diskriminierende Bemerkungen und Handlungen erfolgen, die das Gegenüber auf seine Geschlechtlichkeit reduzieren und persönliche Grenzen überschreiten. Folgt man dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG), dann beschreibt Missbrauch neben strafrechtlich definierten Handlungen wie Vergewaltigung auch üble Nachrede, Stalking, nicht erwünschte körperliche Berührungen, verletzende Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.
Kontakt
Prof. Dr. Ulrike Gehring
Fb III-Kunstgeschichte
54 286 Trier
E-Mail: <link>gehring@uni-trier.de
Tel. Büro +49-(0)651–201 2125
Tel. priv. +49-(0)651–170 399 39
<link http: www.uni-trier.de>www.uni-trier.de/index.php?id=7923
Gesprächstermine: jederzeit nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail)