Jurist berät Polizei beim Einsatz von Körperkameras

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In zwei Pilotprojekten in Mainz und Koblenz testet die rheinland-pfälzische Polizei ab 1. Juli den Einsatz von Körperkameras. Sie sollen den Schutz von Polizisten vor Übergriffen erhöhen und der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamte vorbeugen. Mit dem Einsatz des Videosystems sind eine Reihe rechtlicher Fragen verbunden. Daher wird Prof. Dr. Mark Zöller von der Universität Trier das Pilotprojekt wissenschaftlich begleiten.

Der Direktor des Trierer Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) wird die vom Innenministerium gebildete Arbeitsgruppe in rechtlichen Fragen beraten. Er wird unter anderem klären, ob und wie weit die gesetzlichen Grundlagen diese Aufzeichnungen zulassen und welche Einschränkungen und Grenzen zu beachten sind. Darüber hinaus wird Professor Zöller in der Auswertungsphase des Pilotprojektes ein Rechtsgutachten erstellen. Falls sich die Kameras im praktischen Einsatz bewähren, soll dieses Gutachten beispielsweise klären, ob für einen regulären Einsatz von Bodycams die geltenden Gesetze angepasst werden müssen.

Kontakt:
Prof. Dr. Mark Zöller
Tel. 0651/201-2599
E-Mail: <link>zoeller@uni-trier.de