Informationen zu Abschlussdokumenten


Abschlusszeugnis beantragen und erhalten

Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung bestanden ist, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Sachbearbeiterin. Diese erstellt dann Ihr Zeugnis und gibt es zu Unterschrift an den Dekan und den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter. Sobald das unterschriebene Zeugnis wieder im Hochschulprüfungsamt vorliegt, erhalten Sie eine Information per E-Mail, in der Sie über das weitere Vorgehen informiert werden. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer können wir nicht angeben, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen, wir rechnen aber pauschal mit ca. vier bis sechs Wochen.

Abschlussdokumente FAQ

Muss ich eingeschrieben sein, um mein Abschlusszeugnis zu bekommen?

Sie müssen so lange eingeschrieben sein, bis alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sind. D.h. bis die letzte Prüfung abgelegt, bzw. die letzte Studien- und Prüfungsleistung eingereicht wurde.

Werde ich direkt exmatrikuliert, wenn ich mein Zeugnis bekommen habe?

Nein. Sie sind bis Semesterende eingeschrieben, aber können sich nicht erneut zurückmelden.
Auf Antrag können Sie sich allerdings nach Erhalt Ihres Zeugnisses exmatrikulieren → weitere Informationen.

Muss/Darf ich mich noch einmal rückmelden, wenn ich alle Prüfungsleistungen bereits abgelegt/eingereicht habe und nur noch auf die Benotung und anschließende Ausstellung des Zeugnisses warte?

Eine Rückmeldung nach Erbringung aller Leistungen ist nicht erforderlich, aber solange erlaubt, wie die Benotung der letzten Prüfungsleistung noch aussteht. Ist die Benotung erfolgt und Sie warten nur noch auf die Ausstellung der Abschlussdokumente, kann keine Rückmeldung mehr erfolgen.

Beispiel:
Abschlussarbeit wurde im WiSe 2022 abgegeben, Benotung erfolgt nicht bis 31.03.2023 = Rückmeldung möglich, aber nicht erforderlich
Abschlussarbeit wurde im WiSe 2022 abgegeben, Benotung erfolgt noch im gleichen Semester = keine Rückmeldung mehr möglich.

Welche Dokumente kann ich mir im Hochschulprüfungsamt beglaubigen lassen?

Sie können sich alle Abschlussdokumente, die vom Hochschulprüfungsamt der Universität Trier ausgestellt wurden, im Hochschulprüfungsamt beglaubigen lassen. Dokumente von anderen Behörden/Universitäten beglaubigen wir nicht.

Die Abschlussbescheinigungen Bachelor/Master of Education werden von uns nicht beglaubigt!

Bitte beachten Sie, dass uns die Originale vorliegen müssen, um eine Beglaubigung vorzunehmen. Außerdem müssen die Beglaubigungen vorab am TUKAN bezahlt werden. Auch diese Quittung ist vorzulegen.

Wie und in welchen Fällen kann ich eine Zweitschrift von Bachelor-/Masterurkunde und -zeugnis beantragen?

Eine Zweitschrift können Sie beantragen, wenn Sie das Originaldokument unwiederbringlich verloren haben oder es zerstört wurde. Bei Ihrer Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular, mit welchem Sie den Verlust bzw. die Zerstörung bestätigen. Die Zweitschrift wird erstellt, sobald Sie den Antrag eingereicht und die Gebühr in Höhe von 60 € (Stand: 21.10.2022) ggf. zgl. Porto überwiesen haben.

Mein Schulpraktikum (VP) ist die letzte Studienleistung und endet Anfang des nächsten Semesters. Muss ich trotzdem eingeschrieben sein?

Ja. Der Abschluss des Praktikums gilt als Prüfungsleistung und diese können nur erbracht werden, wenn Sie im Studiengang eingeschrieben sind.

Ich bin dieses Semester doppelt eingeschrieben. Bis wann müssen meine Prüfer die Noten bei PORTA eingetragen haben, damit ich nächstes Semester im Master weiter studieren kann?

Alle Infos zum Doppelstudium finden Sie → hier.

Ich bin dieses/war letztes Semester doppelt eingeschrieben und habe jetzt den Bachelor abgeschlossen. Muss ich irgendwo Bescheid geben?

Alle Infos zum Doppelstudium finden Sie → hier.

Weitere Fragen?

Die Mitarbeiterinnen des Hochschulprüfungsamtes stehen per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung → Kontakt HPA