Informationen zum Doppelstudium


Grundsätzlich ist der Antrag auf Einschreibung (Antrag auf Studiengangände­rung) in den Masterstudiengang erst zu stellen, wenn ein Nach­weis über den Abschluss des Bachelorstudiums vorgelegt werden kann. Dies ist bis zum Ende der Fach­wech­selfrist (31.03. für das Sommersemester bzw. 30.09. für das Wintersemester) möglich.

In Ausnahmefällen ist es möglich, bereits im Masterstudiengang eingeschrieben zu werden, bevor der Bachelor­abschluss der Universität Trier vorliegt. Somit sind die Studenten im letzten Semester Ihres Bachelor Studiums gleichzeitig (= Doppelstudium) im ersten Semester des Masterstudiums eingeschrieben.

 FristenDoppelstudium im Wintersemester (WiSe)Doppelstudium im Sommersemester (SoSe)
ABewerben über Studiengangwechsel bis (freies Fach)30.09.31.03.
ABewerben über PORTA bis (zulassungsbeschränktes Fach)15.07.15.01.
BLeistungen, um den Bachelor abzuschließen, müssen erbracht sein bis31.03.30.09.
CBachelorabschluss in PORTA (unter „Mein Studium“ → „Leistungen“ mit der Nummer 8000) muss eingetragen sein sowie die in der Master Prüfungsordnung* geforderten Zugangsvoraussetzungen endgültig nachzuweisen bis

01.09. 

(im Folgesemester)

01.03. 

(im Folgesemester)

RRückmeldefrist (für Semester nach Doppeleinschreibung)15.03.15.09.

Wenn Sie nach dem BAföG gefördert werden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit dem BAföG-Amt hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Förderung zu informieren.

Bewerbung für das Doppelstudium

Doppeleinschreibung freies Fach

Mit dem Antrag auf Studiengangände­rung legen Sie bitte einen Notenspiegel mit mindestens 150 LP zum Bewerbungszeitraum vor. Über PORTA können Sie sich eine Notenbescheinigung als PDF erstellen und ausdrucken.

Sofern die Master-Fachprüfungsordnung eine Mindestnote vorsieht und/oder besondere Sprachkennt­nisse nachzuweisen sind, müssen auch diese zum Bewerbungszeitpunkt nachgewiesen werden.

Fristen gelten wie beim Studiengangwechsel.

 

Doppeleinschreibung zulassungsbeschränktes Fach

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal (PORTA). Studierende der Universität Trier müssen sich mit der ZIMK-Kennung über das Portal anmelden und bewerben.

Mit Ihrem schriftlichen Bewerbungsantrag legen Sie bitte einen Nachweis über mindestens 150 LP (für Psycholo­gie 140 LP) sowie die bis dato ermittelte Durchschnittsnote vor. Über PORTA können Sie sich eine Notenbescheinigung als PDF erstellen und ausdrucken.

Sofern die Master-Fachprüfungsordnung eine Mindestnote vorsieht, ist diese zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen. Informationen über die Zulassung / Einschreibung erhalten Sie ausschließlich über das Bewerberportal.

Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester

 

Im Doppelstudium

Wenn Sie im Doppelstudium eingeschrieben sind, können Sie Module im Bachelor und im Master belegen. Die Doppeleinschreibung ist allerdings auf ein Semester limitiert, somit müssen alle noch fehlenden Leistungen um das Bachelor abzuschließen, während des Doppelstudiums erbracht werden (Fristen laut „B“).

Sie bekommen in Porta eine Sperre gesetzt für das folgende Semester, und müssen die Rückmeldegebühr auf das Rückmeldekonto überweisen (keine Rückmeldung am TUKAN möglich) und Kontakt mit dem Studierendensekretariat aufnehmen, um sich für das 2. FS im Master rückzumelden und das Doppelstudium zu beenden – beides bis Frist „R“:

1. Bachelorabschluss wurde in PORTA eingetragen und Zulassungsvoraussetzungen laut Master PO* werden erfüllt – bis Frist „B“.

  • Die Rückmeldung erfolgt im folgenden Semester ins Masterstudium ohne Sperre, das Doppelstudium ist beendet.
  • Sofern die letzte Prüfungsleistung, die Sie erbracht haben, nicht die Bachelorarbeit ist, wenden Sie sich zunächst zwecks Ausstellung des Bachelorzeugnisses an Ihre Sachbearbeiterin im Hochschul­prüfungs­amt.

 

2. Alle Leistungen wurden erbracht bis Frist „B“, der Bachelorabschluss soll bis Frist „C“ eingetragen werden

  • Die Rückmeldung erfolgt ins 2. FS des Masterstudiums mit Sperre, da Zulassungsvoraussetzungen laut Master PO* noch nicht nachgewiesen wurden
  • Es können keine weiteren Leistungen im BA erbracht werden
  • Bis Frist „C“ muss in Porta der Bachelorabschluss eingetragen werden um sich ins 3. FS des Masters rückmelden zu können

       Im Semster nach dem Doppelstudium:

2.1 Frist „C“ wird eingehalten und die Zulassungsvoraussetzungen laut Master PO* erfüllt:

  • Informieren Sie umgehend das Studierendensekretariat
  • Die Sperre wird aufgehoben und Sie können sich ins 3. FS des Master Studiums rückmelden

2.2 Frist „C“ wird eingehalten aber die Zulassungsvoraussetzungen laut Master PO* nicht erfüllt:

  • Informieren Sie umgehend das Studierendensekretariat
  • Da Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Master nicht erfüllen, können Sie den Master nicht weiter fortführen
  • Das 2. FS des Masters wird beendet ohne Abschluss
  • Die erbrachten Leistungen in Master Modulen bleiben bestehen

2.3 Frist „C“ wird nicht eingehalten:

  • Informieren Sie umgehend das Studierendensekretariat
  • Das laufende Semester kann nicht als 2. Semester im Master Studium beibehalten werden, da der Bachelor nicht fristgerecht abgeschlossen wurde. Das laufende Semester wird in Porta als Fortführung des Bachelors eingetragen
  • Sie haben somit bisher ein Fachsemester im Master erbracht
  • Die erbrachten Leistungen in Master Modulen bleiben bestehen
  • Die Sperre wird aufgehoben und Sie können sich ins nächste Fachsemester des Bachelor Studiums rückmelden, um den Bachelor abzuschließen
  • Um sich erneut für den Master (2. Fachsemester) zu bewerben ist nun der Antrag auf Studiengangwechsel (freies Fach) oder die Bewerbung über PORTA (zulassungsbeschränktes Fach) einzureichen.

 

3. Leistungen um den Bachelor zu beenden können nicht im Doppelstudium (Frist „B“) erbracht werden:

  • Das Doppelstudium wird beendet, Sie haben somit schon ein Fachsemester im Master erbracht.
  • Die Sperre wird aufgehoben und Sie können sich ins nächste Fachsemester des Bachelor Studiums rückmelden, um den Bachelor abzuschließen.
  • Um sich erneut für den Master (2. Fachsemester) zu bewerben ist nun der Antrag auf Studiengangwechsel (freies Fach) oder die Bewerbung über PORTA (zulassungsbeschränktes Fach) einzureichen.
  • Die erbrachten Leistungen in Master Modulen bleiben bestehen und können später auf Antrag anerkannt werden

*Master Prüfungsordnung: gemeint ist hier die Allgemeine Prüfungsordnung Master und die in der jeweiligen Fachprüfungsordnung genannten Zugangsvoraussetzungen