Informationen zu Abschlussdokumenten
Abschlusszeugnis beantragen und erhalten
Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung bestanden ist, kontaktieren Sie die für Sie zuständige Sachbearbeiterin. Diese erstellt dann Ihr Zeugnis und gibt es zu Unterschrift an den Dekan und den Prüfungsausschussvorsitzenden weiter. Sobald das unterschriebene Zeugnis wieder im Hochschulprüfungsamt vorliegt, erhalten Sie eine Information per E-Mail, in der Sie über das weitere Vorgehen informiert werden. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer können wir nicht angeben, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen, wir rechnen aber pauschal mit ca. vier bis sechs Wochen.
Abschlussdokumente FAQ
Sie müssen so lange eingeschrieben sein, bis alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sind. D.h. bis die letzte Prüfung abgelegt, bzw. die letzte Studien- und Prüfungsleistung eingereicht wurde.
Ja, alle von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden eingetragen, auch wenn Sie schon exmatrikuliert sind und keinen Zugriff mehr auf PORTA haben. Wenden Sie sich einfach an Ihre Mitarbeiterin im Hochschulprüfungsamt → Kontakt HPA, diese kann Ihnen eine aktualisierte Notenbescheinigung per E-Mail zukommen lassen.
Nein. Sie sind bis Semesterende eingeschrieben, aber können sich nicht erneut zurückmelden.
Auf Antrag können Sie sich allerdings nach Erhalt Ihres Zeugnisses exmatrikulieren → weitere Informationen.
Eine Rückmeldung nach Erbringung aller Leistungen ist nicht erforderlich, aber solange erlaubt, wie die Benotung der letzten Prüfungsleistung noch aussteht. Ist die Benotung erfolgt und Sie warten nur noch auf die Ausstellung der Abschlussdokumente, kann keine Rückmeldung mehr erfolgen.
Beispiel:
Abschlussarbeit wurde im WiSe 2022 abgegeben, Benotung erfolgt nicht bis 31.03.2023 = Rückmeldung möglich, aber nicht erforderlich
Abschlussarbeit wurde im WiSe 2022 abgegeben, Benotung erfolgt noch im gleichen Semester = keine Rückmeldung mehr möglich.
Sie können sich alle Abschlussdokumente, die vom Hochschulprüfungsamt der Universität Trier ausgestellt wurden, im Hochschulprüfungsamt beglaubigen lassen. Dokumente von anderen Behörden/Universitäten beglaubigen wir nicht.
Die Abschlussbescheinigungen Bachelor/Master of Education werden von uns nicht beglaubigt!
Bitte beachten Sie, dass uns die Originale vorliegen müssen, um eine Beglaubigung vorzunehmen. Außerdem müssen die Beglaubigungen vorab am TUKAN bezahlt werden. Auch diese Quittung ist vorzulegen.
Eine Zweitschrift können Sie beantragen, wenn Sie das Originaldokument unwiederbringlich verloren haben oder es zerstört wurde. Bei Ihrer Sachbearbeiterin im Hochschulprüfungsamt erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular, mit welchem Sie den Verlust bzw. die Zerstörung bestätigen. Die Zweitschrift wird erstellt, sobald Sie den Antrag eingereicht und die Gebühr in Höhe von 60 € (Stand: 21.10.2022) ggf. zgl. Porto überwiesen haben.
Ja. Der Abschluss des Praktikums gilt als Prüfungsleistung und diese können nur erbracht werden, wenn Sie im Studiengang eingeschrieben sind.
Alle Infos zum Doppelstudium finden Sie → hier.
Alle Infos zum Doppelstudium finden Sie → hier.
Weitere Fragen?
Die Mitarbeiterinnen des Hochschulprüfungsamtes stehen per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung → Kontakt HPA