Vereinbarung mit Max-Planck-Institut Luxemburg

Universitätspräsident Prof. Dr. Michael Jäckel (links), Dekan Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller (rechts) und der Geschäftsführende Direktor des Max-Planck-Instituts, Prof. Dr. Burkhard Hess, vereinbarten das Kooperationsabkommen.

Die Universität Trier hat mit dem Max-Planck-Institut Luxemburg für Internationales, Europäisches und Regulatorisches Verfahrensrecht ein Kooperationsabkommen abgeschlossen. Es bildet die Grundlage dafür, dass Humboldt-Stipendiaten künftig gemeinsam vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier und dem Max-Planck-Institut betreut werden. Außerdem können Nachwuchswissenschaftler der beiden Einrichtungen wechselseitig Forschungsaufenthalte an der jeweils anderen Einrichtung verbringen.

Universitätspräsident Prof. Dr. Michael Jäckel, Dekan Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller und der Geschäftsführende Direktor des Max-Planck-Instituts, Prof. Dr. Burkhard Hess, unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Dadurch wird die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Trierer Universität und dem Max-Planck-Institut Luxemburg weiter vertieft.