Aktuelles | |
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Informationen zur Änderung des LRKG (Wegstreckenentschädigung / Tagegeld) | |
Informationsseite zum Coronavirus der Universität Trier | |
Bitte beachten Sie, dass auch im Regelbetrieb die Vorgaben des § 3 Landesreisekostengesetzes zu beachten sind. Danach dürfen Dienstreisen nur genehmigt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht mit geringerem Kostenaufwand ohne Dienstreise erreicht werden kann. Sofern im Reisegebiet weiterhin Corona Auflagen gelten, sind diese selbstverständlich zu beachten. Allgemeine Seite des Robert Koch Institutes (RKI)
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ACHTUNG: Warnung vor "Abzocke" bei VISA-Gebühren | 05/2018 |