Wichtige InformationenStand
Merkblatt für Lehrbeauftragte04/2024
Informationsschreiben des Präsidenten + Anlage11/2010

Hinweis für Staatsangehörige außerhalb der EU/EWR/Schweiz:

Kopie des Aufenthaltstitels/der Aufenthaltsgenehmigung als Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages notwendig, wenn

  • Sie mehr als 90 Tage in den 12 Monaten ab Beginn des beantragten Semesters selbstständig tätig sein sollten
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis Einschränkungen beinhaltet

 

Information for citizen who are not a citizen of the EU/ EEUA/ Switzerland: if you are for more than 90 days in the 12 months from the start of the semester requested self-employed, or if your proof of residence permit has any restrictions, please attach the proof of residence permit in copy.