Studienabschlussstipendium | Ausländische Abschlussstudierende
Studienabschlussstipendium | Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
- die an der Universität Trier mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Abschluss zu erlangen,
- die finanziell bedürftig sind,
- und deren bisherige Studienleistungen erwarten lassen, dass in höchstens zwei Semestern ein qualifizierter Studienabschluss erreicht wird.
Nicht bewerben können sich
- Austauschstudierende und Kurzzeitstudierende
- Studierende, die nur ein Zertifikat erwerben
- Personen, die (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Hochschulzugang in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer)
- Studierende, die BAföG erhalten
- Personen, die gleichzeitig ein Voll- oder Teilstipendium des DAAD oder ein Vollstipendium einer anderen Organisation erhalten
- Studierende, die während der Stipendienlaufzeit ein Studium oder Praktikum im Ausland durchführen
- Studierende im ersten Semester eines einjährigen Master-Studiengangs
Studienabschlussstipendium | Auswahlverfahren
- Es werden nur vollständige Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen.
- Die Auswahl wird von einer Kommission aus VertreterInnen der Universität Trier und der ESG-Trier auf der Basis der eingereichten Unterlagen getroffen.
- Auswahlkriterien sind die Wahrscheinlichkeit des Studienabschlusses im Förderzeitraum, finanzielle Bedürftigkeit sowie gute Studienleistungen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Die BewerberInnen werden schriftlich vom AAA über das Ergebnis der Auswahl informiert.
- Von Nachfragen bitten wir abzusehen.
Studienabschlussstipendium | Stipendienhöhe und Laufzeit
Stipendienhöhe
- bis zu 350 €/Monat für Studierende in Bachelor-Studiengängen
- bis zu 400 €/Monat für Studierende in Master-, Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen
Laufzeit des Stipendiums
- Laufzeit bis zu 6 Monate
- Für BA- und MA-Studierende sowie Studierende in ein- bis zweijährigen Aufbaustudiengängen (LL.M. etc.) i.d.R. nicht verlängerbar.
- Für Studierende in Staatsexamensstudiengängen ist in begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung um max. weitere 6 Monate möglich.
- Das Abschluss-Stipendium kann für den Bachelor- und Masterabschluss beantragt werden.
- Das Stipendium endet spätestens im Monat der letzten Prüfung bzw. der Abgabe der Abschlussarbeit.
Studienabschlussstipendium | Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen
- vollständig ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Antragsformular
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen
- falls bereits vorliegend: Anmeldung zu Abschlussarbeit oder -prüfung
- Zeitplan bis zum Studienabschluss (in Monatsschritten)
- tabellarischer Lebenslauf
- Gutachten einer Professorin / eines Professors (Gutachtenformular)
- Nachweise über die Finanzierung des Studiums