Vorbereitung des Auslandsaufenthalts - To Dos und Tipps für Studierende mit Austauschplatz

Versicherung während des Auslandsaufenthalts

Sie sind über die Universität Trier nicht versichert. Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse bzw. Krankenversicherung über den Auslandsstudienaufenthalt und klären Sie dort ab, welche Leistungen im Krankheitsfall in Ihrem Gastland übernommen werden. (Informationen für gesetzlich Versicherte zu den über die Sozialversicherungsabkommen in den einzelnen europäischen Ländern jeweils abgedeckten Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens finden Sie auch unter www.eu-patienten.de sowie unter https://www.dvka.de/de/versicherte/studierende-und-praktikanten/  Darüber hinaus empfehlen wir zu prüfen, ob Sie im Gastland haftpflicht- und unfallversichert sind. Wenn Ihr bisheriger Versicherungsschutz nicht ausreicht (z.B., wenn der Krankenrücktransport ins Heimatland nicht abgedeckt ist) können Sie beim DAAD eine kombinierte Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen - Näheres dazu finden Sie unter: https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/

Alternativ können Sie sich auch bei sonstigen Versicherungsunternehmen zusatzversichern - bitte stellen Sie in diesem Fall jedoch klar, dass Sie die Versicherung für einen mehrmonatigen Studienaufenthalt im Ausland benötigen, und vergewissern Sie sich, dass auch Pandemien und der Rücktransport ins Heimatland im Krankheits- oder Todesfall abgedeckt sind. 

Weitere Tipps finden Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland unter: https://www.evz.de/finanzen-versicherungen/umzug-ins-eu-ausland.html .

Krankenversicherung während des Studiums in Großbritannien – Immigration Health Surcharge (IHS)
Internationale Studierende, die für das Studium in Großbritannien ein Visum benötigen (für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU-Landes sind dies alle Aufenthalte über 6 Monate), müssen verpflichtend die sogenannte Immigration Health Surcharge (IHS) entrichten, um Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem zu erhalten.
Inhaber einer European Health Insurance Card (EHIC), die sich bei gesetzlich Versicherten meist auf der Rückseite der deutschen Krankenkassenkarte befindet, können sich diesen Beitrag rückerstatten lassen, sofern sie nicht vorhaben, während ihres Studiums in Großbritannien nebenher zu arbeiten. Die folgende Website der britischen Regierung hält hierüber nützliche Informationen bereit: https://www.gov.uk/guidance/healthcare-for-eu-and-efta-nationals-living-in-the-uk
 

Beurlaubung an der Universität Trier

Bitte beachten Sie, dass Sie als Teilnehmer bzw. Teilnehmerin an einem Austauschprogramm an der Universität Trier während des gesamten Auslandsaufenthalts eingeschrieben bleiben müssen (dies bedeutet auch, dass der Semesterbeitrag weiterhin in voller Höhe gezahlt werden muss; Informationen zur Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets bei Auslandsaufenthalten finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite). Nach erfolgter Rückmeldung können Sie eine Beurlaubung beantragen, die den Vorteil hat, dass Ihre Fachsemesterzahl im Beurlaubungszeitraum nicht steigt. Wer allerdings plant, während des Beurlaubungszeitraums eine Prüfung o. Ä. an der Universität Trier abzulegen, darf nicht beurlaubt sein. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat.

Die Beurlaubung müssen Sie - einzeln für jedes Semester - beim Studierendensekretariat beantragen. Näheres zur Vorgehensweise finden Sie unter http://www.uni-trier.de/index.php?id=743. Wir werden beim Studierendensekretariat jeweils gegen Ende des vorausgehenden Semesters eine Liste aller Austauschteilnehmer einreichen, so dass Sie Ihrem Beurlaubungsantrag keinen gesonderten Nachweis Ihres Auslandsstudiums vorlegen müssen.

Wenn die während des Auslandsaufenthalts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang eines vollen Semesterpensums an der Universität Trier anerkannt werden, bleibt die Beurlaubung zwar bestehen, jedoch wird die Anzahl der Fachsemester entsprechend erhöht. Auch dann bleibt es aber dabei, dass im Fall einer BAföG-Auslandsförderung der Aufenthalt nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird, solange der Auslandsaufenthalt in den Ausbildungsbestimmungen nicht vorgeschrieben ist.

Wichtig für Studierende, die BAföG-Förderung erhalten: Ob Sie beurlaubt sind oder nicht, kann sich sich auf den Zeitpunkt der Rückkehr in die BAföG-Inlandsförderung auswirken - Näheres s. Abschnitt BAföG - Auslandsförderung.

Bitte reichen Sie im International Office als Nachweis für die Einschreibung an der Universität Trier während des Auslandsaufenthalts eine Immatrikulationsbescheinigung ein (PDF aus PORTA, bitte senden Sie dieses – für jedes Semester, das Sie im Rahmen des Austauschprogramms im Ausland verbringen - an international@uni-trier.de.

Deutschlandsemesterticket - Rückerstattungsmöglichkeit

Wenn Sie Ihr Deutschlandsemesterticket aufgrund Ihres Auslandsaufenthalts nicht benötigen, können Sie beim Studierendenwerk die Erstattung Ihres diesbezüglichen Beitrags beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier https://www.studiwerk.de/vierte-runde-fuer-deutschlandsemesterticket-im-wintersemester-202526 .

Studierende, die am europäischen ERASMUS+ Austausch teilnehmen, verwenden als Nachweis des Auslandsaufenthalts hier ggf. bitte die Programmbescheinigung, die wir Ihnen zusammen mit der unterzeichneten Zuwendungsvereinbarung vor Programmbeginnen per Post zusenden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an außereuropäischen Austauschprogrammen bitten wir, sich bezüglich des Nachweises an Frau Morgen bzw. Herrn Proost zu wenden.

 

BAföG - Auslandsförderung

Förderberewchtigte Studierende können eine BAföG-Auslandsförderung beantragen, die in der Regel nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird; Näheres s. https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland.html . Wichtig hierbei ist: Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Förderungshöchstdauer bzw. vor dem Ende der Förderungszeit nach § 15 Abs. 3 BAföG begonnen werden.

In der Frage des Übergangs von der BAföG-Auslands- zur Inlandsförderung nach Ihrer Rückkehr bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Die BAföG-Auslandsförderung wird nur für die tatsächliche Dauer Ihres Auslandsstudiums gezahlt, d.h. wenn Ihr Studienaufenthalt beispielsweise Ende Mai beendet ist, erhalten Sie ab dem Monat Juni keine Auslandsförderung mehr. Sind Sie in dem betreffenden Semester beurlaubt, können Sie die BAföG-Inlandsförderung frühestens zwei Monate vor Beginn des folgenden Semesters erhalten, d.h. für das genannte Beispiel ab dem 1. August. Dagegen können Sie unmittelbar im Anschluss an den Auslandaufenthalt in die Inlandsförderung zurückkehren, wenn Sie für das Semester, in dem Ihr Aufenthalt endet, keine Beurlaubung beantragen. In diesem Fall verlängert sich die Förderungshöchstdauer aber nur um den tatsächlichen Zeitraum des Auslandsaufenthalts, während bei einer Beurlaubung sechs Monate pro Urlaubssemester anrechnungsfrei bleiben. Dies bedeutet bei einem Auslandsaufenthalt von Oktober bis Mai beispielsweise: Wenn im Sommersemester keine Beurlaubung erfolgt, verlängert sich die Förderungshöchstdauer um 8 Monate, bei einer Beurlaubung um 12 Monate. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAföG-Amts.

Visa- und Aufenthaltsbestimmungen

Studierende, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben, und Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt in einem Land außerhalb der EU absolvieren, sollten sich frühzeitig bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes nach den dortigen Visa- und Aufenthaltsbestimmungen erkundigen. (Links zu den entsprechenden Internetseiten finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten).
Da häufig auch ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden muss, sollten Sie vor Ihrer Abreise mit Ihrer Gasthochschule und Ihrer Krankenversicherung klären, welchen Nachweis Sie benötigen.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ins Vereinigte Königreich ein Reisepass erforderlich ist, d.h. ein Personalausweis reicht nicht aus. In einigen Fällen muss darüber hinaus vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter https://www.britishcouncil.de/en/study-uk/eu-exit, https://www.gov.uk/browse/visas-immigration/student-visas und an Ihren Gasthochschulen.

Meldepflicht in Deutschland

Bitte klären Sie mit dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Bürgeramt / Einwohnermeldeamt, inwieweit Sie sich ab- oder ummelden müssen (Stadt Trier: https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/stadtverwaltung/aemter-dienststellen/dezernat-v/buergeramt/ ) Bei Meldepflichtversäumnissen kann ein Bußgeld erhoben werden!

Studierende, die nicht EU-Angehörige sind, sollten frühzeitig vor ihrer Abreise die hiesige Ausländerbehörde über das geplante Auslandsstudium informieren, da anderenfalls bei einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten die Gefahr besteht, dass die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erlischt. Bitte lassen Sie den Auslandsaufenthalt auch in Ihren Aufenthaltstitel eintragen, damit sichergestellt ist, dass Sie wieder nach Deutschland einreisen können.

Länderinfos

Wir empfehlen Ihnen folgende Internet-Seiten:

https://www.daad.de/de/laenderinformationen/

http://www.studieren-weltweit.de

https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/praktische-informationen/de/ (Infoseite für ERASMUS+-Teilnehmer. Hier finden Sie Teilnehmer-Blogs, Länderinformationen und mehr.)

https://www.evz.de/ (Informationen und Hilfestellungen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland )


Zu Frankreich zusätzlich: 

 https://www.allemagne.campusfrance.org/ und https://www.cec-zev.eu/de/

Deutsche Auslandsvertretungen / Sicherheit

Die Adressen der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland, an die Sie sich in Notfällen wenden können, finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit .  Dort können Sie auch die offiziellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Gastland abrufen und sich unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/elefand in die Krisenvorsorgeliste ("Elefand") des Auswärtigen Amts eintragen. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist nicht das Auswärtige Amt für Sie zuständig, sondern die diplomatische Vertretung des Landes, dessen Staatsangehörige/r Sie sind. Wir empfehlen, sich dort nach der Ankunft in Ihrem Gastland zu melden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des DAAD zur Sicherheitsvorsorge: https://www.daad.de/download/DAAD_Hinweise_Sicherheitsvorsorge_Projekte.pdf
 

 

Wohnungssuche

Bitte nutzen Sie die Informationsangebote Ihrer Gasthochschule. Bei Wohnungsangeboten im Internet sollten Sie mit Vorauszahlungen äußerst vorsichtig sein! Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt hierzu Tipps unter:: https://www.evz.de/einkaufen-internet/vorsicht-falle/mietbetrug.html 


Hinweise zu Frankreich auch unter: https://www.allemagne.campusfrance.org/wohnen-studium-frankreich  ; Wohngeld in Frankreich: https://www.service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F1563 und https://www.allemagne.campusfrance.org/wohngeld-studium-frankreich 

Informationen zur Universität Trier

Unsere Austauschprogramme leben auch davon, dass Studierende der Partnerhochschulen an unsere Universität kommen. Wir bitten Sie daher herzlich, Ihren Mitstudierenden an der Gasthochschule von der Möglichkeit und den Vorzügen eines Studienaufenthalts in Trier zu berichten. 

Nähere Informationen für Austauschteilnehmer in Trier finden Sie unter http://www.exchangestudents.uni-trier.de. Wenn Sie Print-Materialien benötigen (z. B. wenn Sie gebeten werden, an einer Informationsveranstaltung oder einem study abroad fair an Ihrer Gasthochschule teilzunehmen), bitten wir Sie, sich mit den Betreuungsreferentinnen im International Office, Janina Kröner und Leonie Wittke, in Verbindung zu setzen (E-Mail: exchangestud@uni-trier.de)

Tipps für umweltfreundliches Reisen

DAAD-Broschüre: Klimaverträglich unterwegs: https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/der-daad/was-wir-tun/daad_broschuere_klimavertraeglich_unterwegs.pdf
(Die Broschüre richtet sich in erster Linie an internationale Studierende in Deutschland, enthält aber auch generelle Hinweise.)

ERASMUS by Train: https://erasmusbytrain.eu/
(studentische Initiative, deren Webseite umfassende Tipps zu länderübergreifenden Bahnreisen enthält)

Interrail-Pass für Erasmus+: https://www.interrail.eu/de/interrail-passes/erasmus 

Werden Sie Auslandskorrespondent!

Der DAAD bietet Studierenden aus Deutschland die Chance, als Correspondents auf studieren-weltweit.de und Social Media über ihren Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2026 zu berichten. Dafür erhalten Sie:

  • Einen Schulungsworkshop mit Referent:innen von funk
  • Ein Smartphone
  • Ein monatliches Honorar

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.studieren-weltweit.de/werde-correspondent-bewirb-dich-jetzt/

 

Falls es nicht so gut laufen sollte...

Für den Fall, dass Sie feststellen sollten, dass Ihnen der Start in Ihrem Gastland schwerer fällt als erwartet, oder wenn sich nach einigen Wochen ein "Durchhänger" einstellen sollte, könnte es sein, dass Sie ein "Kulturschock" ereilt hat. Das ist ein nicht ungewöhnliches Phänomen, das zwar nicht angenehm, aber in aller Regel vorübergehend ist. Nähere Informationen, was es damit auf sich hat, und Tipps, wie Sie damit umgehen können, finden Sie unter http://drexel.edu/studyabroad/accepted-students/while-abroad/Culture-Shock
 

In diesem Zusammenhang noch eine Bitte: Wenn sich Probleme einstellen sollten, die Sie an eine vorzeitige Rückkehr denken lassen, bitten wir Sie, vorab sowohl mit Ihren Ansprechpartnern an der Gasthochschule als auch mit uns im International Office der Universität Trier Kontakt aufzunehmen (Anne Freihoff / Anne Schneider, E-Mail: erasmus.out@uni-trier.de , Stefanie Morgen morgenst@uni-trier.de , Jan-Patrick Proost, E-Mail: proost@uni-trier.de)

Nach der Rückkehr - International in Trier

… Und hier noch einige Anregungen, wenn Sie Ihre Erfahrungen nach Ihrer Rückkehr weitergeben und weiterhin international aktiv sein möchten:

Internationales Zentrum an der Universität Trier e.V.

Studentischer Verein an der Universität Trier, der internationale und deutsche Studierende in Kontakt bringen möchte und zahlreiche Möglichkeiten
zum Mitmachen bietet: http://www.iz.uni-trier.de

Europa macht Schule:

Wer gemeinsam mit internationalen Studierenden Projekte an Schulen in Trier organisieren möchte, findet hier nähere Informationen: https://www.uni-trier.de/en/international/wege-ins-ausland/studium-im-ausland/europa-macht-schule

Ansprechpartner im International Office: Jan-Patrick Proost

Back to School

Studierende, die ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum absolviert haben, können eine Schule, z.B. eine ihrer ehemaligen Schulen, besuchen und ihr Gastland vorstellen: https://www.uni-trier.de/en/international/wege-ins-ausland/studium-im-ausland/europa-macht-schule

Ansprechpartner im International Office: Jan-Patrick Proost