Versicherungen
Wie Sie versichert sind bzw. sich selbst versichern müssen ist abhängig von der Finanzierung Ihres Gastaufenthaltes. In jedem Fall brauchen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
a) Stipendium
Bei einem Stipendium oder einer sonstigen externen Finanzierung erhalten Sie keinen Arbeitsvertrag, sind nicht sozialversichert und müssen sich selbständig um die Krankenversicherung für sich und eventuell mitreisende Familienmitglieder kümmern.
Zunächst ist zu prüfen, ob Ihre Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz für Deutschland bietet. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich zusätzlich versichern. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Deutschland.
Hinweis:
Der DAAD bietet Gruppen-Krankenversicherungen für ausländische Wissenschaftler/innen an.
b) Beschäftigung an der Universität Trier
Bei einer Beschäftigung an der Universität Trier erhalten Sie einen Arbeitsvertrag und sind sozialversichert.
Folgende Sozialversicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
In die einzelnen Versicherungen zahlen in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer anteilig ein. Der Anteil des Arbeitnehmers wird von dessen Bruttolohn abgezogen. Abhängig vom Einkommen kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gewählt werden.
Für weiterführende Fragen, z.B. inwiefern Ihre Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland Ihnen ausreichenden Versicherungsschutz bieten kann und Sie von der deutschen Krankenversicherung befreit werden können oder z.B. ob die in Deutschland gezahlten Versicherungsbeiträge auf Ihre Versicherungen im Heimatland angerechnet werden können, konsultieren Sie bitte das Internetportal "Researchers in motion"(Euraxess).