Sonderantrag Härtefall bei zulassungsbeschränkten Fächern

Die Universität Trier orientiert sich beim Thema "Sonderanträge Härtefall" an den Regelungen und der Anwendungspraxis von "hochschulstart.de" für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Informationen zu aktuellen Zulassungsbeschränkungen an der Universität Trier finden sich hier.
Siehe auch: Informationen zum Härtefall bei Prüfungen im FAQ

1. Antrag auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnliche Härte

Die Antragstellung ist für das 1. Bachelor- oder das 1. Mastersemester möglich. Sie können diesen Sonderantrag stellen, wenn es für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, für einen zulassungsbeschränkten Studiengang keine Zulassung zu erhalten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Notwendig ist daher der Nachweis dieser besonders schwerwiegenden Ausnahmesituation. Eine solche Situation wäre z.B. eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es, bei einem verzögerten Studienbeginn, nicht mehr möglich machen würde, das Studium abzuschließen. Wird dem Antrag stattgegeben, so erfolgt, unabhängig von Note und Wartezeit, eine Zulassung in das erste Fachsemester.

Viele Bewerber*innen setzen in diesen Sonderantrag sehr große Hoffnungen. Aber nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch von den Betroffenen als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbehinderung, bzw. ein GdB allein rechtfertigt, in der Regel, keine sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.

Informationen zur Antragstellung
Für die Bewerbung zum 1. Bachelorsemester geben Sie im Bewerbungsverfahren bei hochschulstart.de an, dass Sie einen Sonderantrag stellen möchten, so erhalten Sie das entsprechende Formular, dass Sie ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an die Universität Trier senden müssen.
Für die Bewerbung zum 1. Mastersemester: Neben der Bewerbung im Bewerbungsportal der Universität Trier muss ein formloser Antrag mit den passenden Nachweisen innerhalb des Bewerberportals hochgeladen werden.
Sollten Sie über den Sonderantrag Härtefall keinen Studienplatz erhalten, nehmen Sie automatisch am Hauptverfahren und allen weiteren Verfahren teil, in denen Sie mit allen anderen Bewerber*innen konkurrieren. Ihre Angaben zum Härtefall fließen in diese Verfahren nicht ein.
Sie haben Fragen zum Sonderantrag? Einfach per E-Mail an: bewerbunguni-trierde

2. Antrag auf Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Nachteilsausgleich im Bewerbungsverfahren ist für das 1. Bachelorsemester möglich und nur bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nötig.
Siehe auch: → Nachteilausgleich bei Prüfungen.

a) Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote

Sie können diesen Antrag stellen, wenn besondere, unverschuldete, Umstände Sie gehindert haben, eine volle schulische Leistung zu erbringen und einen besseren Notendurchschnitt zu erreichen. Härtegründe müssen durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Wird dem Antrag stattgegeben, nehmen Sie mit einer entsprechend verbesserten Note am Bewerbungsverfahren teil. Dies ist nur bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nötig.

b) Antrag auf Verbesserung der Wartezeit

Sie können diesen Antrag stellen, wenn besondere Umstände Sie daran gehindert haben, eine bessere Wartezeit zu erreichen, also früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Der Antrag ist nur bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nötig. Härtegründe müssen durch geeignete Belege nachgewiesen werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so werden entsprechende Wartezeiten beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt.

Informationen zur Antragstellung
Für die Bewerbung zum 1. Bachelorsemester geben Sie im Bewerbungsverfahren bei hochschulstart.de an, dass Sie einen Sonderantrag stellen möchten, so erhalten Sie das entsprechende Formular, dass Sie ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an die Universität Trier senden müssen.
Sollten Sie über den Sonderantrag Härtefall keinen Studienplatz erhalten, nehmen Sie automatisch am Hauptverfahren und allen weiteren Verfahren teil, in denen Sie mit allen anderen Bewerber*innen konkurrieren. Ihre Angaben zum Härtefall fließen in diese Verfahren nicht ein.
Sie haben Fragen zum Sonderantrag? Einfach per E-Mail an: bewerbunguni-trierde