Prüfungsämter
Das Hochschulprüfungsamt (HPA) ist zuständig für alle Prüfungen in den Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master sowie für die Diplomstudiengänge.
Die Dekanate der einzelnen Fachbereiche verwalten die Prüfungen im Magister Artium (Zwischenprüfung, Abschlussprüfung) sowie Promotionen und Habilitationen. Davon ausgenommen sind die Magisterprüfungen in Soziologie (1./2. Hauptfach, Nebenfach) bzw. in BWL, VWL (2. Hauptfach, Nebenfach). Hier ist wiederum das Hochschulprüfungsamt (HPA) die zuständige Anlaufstelle.
Die staatlichen Prüfungen für die Lehrämter (an der Universität Trier für die Lehrämter an Gymnasien und Realschulen) fallen unter die Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen. Das Landesprüfungsamt betreibt eine Geschäftsstelle an der Universität Trier.
Zuständig für die Abnahme der juristischen Staatsprüfungen nach altem Recht sowie für die Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung nach neuem Recht ist das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz, zuständig für die Abnahme der Zwischenprüfungen und der Schwerpunktereichsprüfungen nach neuem Recht ist das Prüfungsamt des Fachbereichs V Rechtswissenschaft der Universität Trier. Nähere Auskünfte erteilt die Fachstudienberatung des Faches Rechtswissenschaft.
Die Abwicklung aller Prüfungen im Rahmen der theologischen Studiengänge erfolgt durch die Theologische Fakultät.
Die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Anerkennung von Prüfungsleistungen, Einstufung in ein Fachsemester, fachinterne Abwicklung von Prüfungen, Erstellung von Fachprüfungsordnungen läuft über die Prüfungsausschüsse.