Studienorganisation

Die Universität Trier ist bestrebt, die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Kindern in angemessener Weise zu berücksichtigen. Gerne zitieren wir hier das Motto des Studierendenwerks Trier "Studieren mit Kind? - Geht doch!" .Vor diesem Hintergrund finden Sie hier eine Zusammenstellung erster allgemeiner Informationen, die für Sie als studierende Eltern bei der Organisation und Planung Ihres Studiums hilfreich sein können. - Auch, wenn Sie dann doch mal mehr Zeit für die Familienaufgaben benötigen.

Urlaubssemester

Sie studieren und möchten Ihr Studium unterbrechen, weil Sie ein Kind erwarten, oder Sie sind bereits Mutter oder Vater und möchten ihr Studium unterbrechen, um mehr Zeit für Ihr Kind zu haben, dann können Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen:

Das sollten Sie wissen!

Auszug aus der Einschreibeordnung der Universität Trier:
§ 15 Beurlaubung

(2) Beurlaubungsgründe sind insbesondere:
...
3. Umstände, die für Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Anspruch auf Mutterschutz-und/oder Elternzeit begründen,
...

Das bedeutet, dass Sie

mehr als die i.d.R. möglichen zwei aufeinander folgenden Urlaubssemester in Anspruch nehmen können.

Die Beurlaubung befreit von der Pflicht zur Teilnahme an den laufenden Lehrveranstaltungen. Sie bewirkt außerdem eine Befreiung von eventuell bestehenden Prüfungsverpflichtungen

Da während eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf BAföG besteht, können Sie im Falle einer finanziellen Notlage gegebenenfalls Leistungen nach ALG II beantragen. Lassen Sie sich hierzu bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur beraten.

Wichtige Hinweise:

Prüfungen und Leistungsnachweise

Sprechen Sie mit Ihren Hochschullehrerinnen und -lehrern über Probleme und Fragen, die sich für Sie, als studierende Eltern oder schwangere Studentin, hinsichtlich der Studienorganisation stellen. Bei einer Begrenzung der Anzahl der Studierenden in Lehrveranstaltungen kann Studierenden mit Kindern Vorrang gewährt werden. Hierzu ist allerdings keine generelle Regelung vorgesehen. Eine Einzelfallregelung mit der Dozentin oder dem Dozenten ist aber möglich. Auch über die Möglichkeit eine Prüfung zu verschieben oder eine Abgabefrist zu verlängern, können Sie mit Ihren  Hochschullehrerinnen und -lehrern sprechen.

Das sollten Sie wissen!

Fällt eine Prüfung in die Zeit des Mutterschutzes – also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – ist mit dem Hochschulprüfungsamt eine Einzelfallregelung zu treffen. Mutterschutz- und Elternzeitfristen sind nach dem Hochschulgesetz im Rahmen von Prüfungsverfahren zu berücksichtigen. Nach § 26 „Ordnungen für Hochschulprüfungen“ Abs.5 Satz 3 des Hochschulgesetzes gilt die Studienzeit u.a. dann nicht als verlängert oder unterbrochen, wenn dies durch Schwangerschaft oder Kindererziehung bedingt war. Das kann bedeutsam sein, wenn bei Meldung, Ablegung oder Wiederholung einer Prüfung die vorgesehene maximale Studienzeit überschritten scheint.

Eine Beurlaubung bewirkt eine Befreiung von eventuell bestehenden Prüfungsverpflichtungen. Eine Entlassung aus dem Prüfungsrechtsverhältnis aufgrund einer Exmatrikulation  ist nicht möglich. Das Prüfungsrechtsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochschulprüfungsamtes beraten Sie in allen Prüfungsangelegenheiten.

Auszug aus der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Universität Trier:

§3 Gliederung des Studiums, Umfang, und Art der Bachelorprüfung
(6) Die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Kindern und Studierender, die nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige tatsächlich betreuen, sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. ...

§18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(3) Die für das Versäumnis oder den Rücktritt gemäß Absatz 2 geltend gemachten triftigen Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. ... Der Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten steht die Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen gleich. ...

Entsprechende Regelungen finden sich auch in den Allgemeinen Prüfungsordnungen für Lehramtsstudiengänge und für die Masterstudiengänge an der Universität Trier. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Prüfungsordnungen.

Exmatrikulation

Wenn Sie überlegen, das Studium zu unterbrechen, indem Sie sich exmatrikulieren lassen, bedenken Sie, dass Sie durch die Exmatrikulation Ihren studentischen Status verlieren. Dies kann u.a. Auswirkungen haben auf

Das sollten Sie auch wissen!

  • Wenn in der Zeit der Exmatrikulation neue Studien- und Prüfungsordnungen in Kraft treten, ist unter der neuen Ordnung weiterzustudieren. Bereits erbrachte Leistungen können so unter Umständen nicht anerkannt werden.
  • Eine Studienunterbrechung führt nicht zu einer Befreiung von noch ausstehenden Prüfungsverpflichtungen. Das Prüfungsverhältnis kann nur durch Bestehen oder endgültiges Nichtbestehen der Prüfung beendet werden. Bitte informieren Sie sich beim Hochschulprüfungsamt

Bitte lesen Sie die Informationen zum Thema unter Studium > Im Studium > Studienorganisation > Exmatrikulation

Beratung und Antragstellung zur Exmatrikulation beim Studierendensekretariat.