Exmatrikulation


Eine Exmatrikulation kann vom Studierenden jederzeit mit dem Antrag auf Exmatrikulation beantragt werden. Die Exmatrikulation kann zu einem bestimmten Semester (SoSe / WiSe), zu einem bestimmten Zeitpunkt oder sofort erfolgen, jedoch nicht rückwirkend. Es ist nicht notwendig, sich für die Exmatrikulation in Trier aufzuhalten, sie kann vollständig postalisch erfolgen. Füllen Sie den Antrag bitte am PC aus, bevor Sie ihn ausdrucken, unterschreiben und an uns senden. Es werden keine handschriftlich ausgefüllten Anträge bearbeitet.

Nach erfolgter Exmatrikulation durch das Studentensekretariat bleiben ihr PORTA-Zugang und ihr E-Mail-Postfach noch vier Wochen aktiv. Ihre Exmatrikulationsbescheinigung können Sie über PORTA ausdrucken.

Nach bestandener Abschlussprüfung können Studierende der Universität Trier bis zum Ende des Semesters der letzten Prüfung eingeschrieben bleiben. Danach ist eine Rückmeldung in diesem Studiengang nicht mehr möglich.

Auch für einen Hochschulwechsel benötigen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Beachten Sie hier, sich bitte erst dann an der Universität Trier exmatrikulieren, wenn Ihnen der Studienplatz an der anderen Hochschule sicher ist.

Wer sich nicht fristgerecht jedes Semester zurückmeldet, wird nach Ablauf der Rückmeldefrist zwangsweise exmatrikuliert. Möchten Sie Ihr Studium fortführen und haben nur den Termin zur Rückmeldung verpasst, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat in Verbindung setzen!

Haben Sie sich bereits zurückgemeldet und beantragen eine Exmatrikulation vor dem 31.03. (SoSe) bzw. vor dem 30.09. (WiSe), so erstattet die Universität Trier Ihnen den Semesterbeitrag. Bitte denken Sie dann daran, auf dem Exmatrikulationsformular Ihre Bankverbindung anzugeben sowie Ihren Studierendenausweis (TUNIKA) mit zu senden, da andernfalls keine Erstattung des Beitrages möglich ist.

Verzicht nach Einschreibung

Wenn Sie nach der Einschreibung auf Ihren Studienplatz verzichten, übersenden Sie uns bitte einen entsprechenden Antrag. Füllen Sie den Antrag bitte am PC aus, bevor Sie ihn ausdrucken, unterschreiben und an uns senden. Es werden keine handschriftlich ausgefüllten Anträge bearbeitet.

Wichtig:

Bei Verzicht vor dem 30. September bzw. 31. März verwenden Sie bitte den Antrag Verzicht auf die Einschreibung und geben Sie bitte Ihre Bankverbindung zwecks Rückerstattung des Semesterbeitrages an.
Rückerstattungen für das Wintersemester werden erst ab November vorgenommen.
Eine Rückerstattung ist nur möglich bei Stellung des Antrages bis 30. September für ein Wintersemester und 31. März für ein Sommersemester.
Die ZIMK-Nutzerkennung und die TUNIKA müssen mit zurückgesendet werden, sofern schon erhalten. Für die Ausstellung der TUNIKA sind der Universität Kosten in Höhe von 22,- Euro entstanden, um die sich die Rückerstattung somit vermindert.

Laut Besonderem Gebührenverzeichnis RLP wird bei Aufhebung der Einschreibung und geforderter Rückerstattung des Semesterbeitrages bei Neueinschreibungen (Studienplatzverzicht) folgender Betrag erhoben, um den sich die Rückerstattung weiterhin vermindert:

  • bei einem zulassungsfreien Studiengang 25,00 Euro
  • bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang 45,00 Euro

 

Nach dem 1. Oktober bzw. 1. April handelt es sich um eine Exmatrikulation. Verwenden Sie in diesem Fall ausschließlich den Antrag auf Exmatrikulation.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Bei Fragen zum Thema Exmatrikulation wenden Sie sich an die Mitarbeiter/-innen des Studierendensekretariat.