WAHLPRÜFUNGSAUSSCHUSS

Gleichzeitig mit dem Wahlausschuß wird vom Parlament ein Wahlprüfungsausschuß gewählt, der aus fünf Mitgliedern besteht, die von verschiedenen studentischen Hochschulgruppen vorgeschlagen werden. Ihm müssen mindestens zwei Mitglieder des amtierenden Parlamentes der Studierenden angehören. Der Wahlprüfungsausschuss wird erst dann aktiv, wenn die Wahl angefechtet wird. Dieser muss dann zunächst die Anfechtungprüfen und muss dann den Gründen durch Prüfung der Wahl nachgehen.

Mitglieder:

  • Mats Roth
  • Chiara Horn
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