Gasthörerschaft im Überblick: Anmeldung, Gebühren, Zulassung


Als Gasthörer*in haben Sie die Möglichkeit, an Vorlesungen, Seminaren und anderen Veranstaltungen aus dem regulären Lehrangebot der Universität Trier teilzunehmen, wenn in diesen Veranstaltungen noch Kapazitäten für die Aufnahme von Gästen frei sind. Die Gasthörerschaft ist dabei weder an das Vorhandensein einer formalen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) noch an eine feste Altersgrenze gebunden. Erforderlich sind allerdings hinreichende Sprachkenntnisse, die zu einer aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Dialog und zur produktiven Mitarbeit in Seminaren und Übungen in der jeweiligen Lehrsparche befähigen.

Die Gasthörerschaft dient der persönlichen Weiterbildung. Im Rahmen einer Gasthörerschaft kann damit kein „ordentliches“ Studium betrieben werden. Insbesondere berechtigt sie nicht zur Teilnahme an wissenschaftlichen oder akademischen Prüfungen.

Für den Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gasthörerschaft ist es erforderlich, sich für jedes Semester neu an der Universität Trier anzumelden. Zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat der Universität Trier.

Anmeldeverfahren Gasthörerschaft

  1. Wählen Sie Ihre Lehrveranstaltungen aus dem Angebot bei PORTA aus.
    Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
    • Vorlesungen sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, dies gilt auch für die Seminare und Übungen, die in Porta unter der Rubrik Offener Campus / Gasthörerschaft ausgewiesen sind.
    • Alle übrigen Veranstaltungen (Seminare, Übungen usw.) sind genehmigungspflichtig. Genehmigungspflichtig bedeutet in diesem Zusammenhang: Sie müssen bei den Dozierenden nachfragen, ob Sie zur Veranstaltung zugelassen werden (siehe Anmeldung für Vorlesungen und andere Veranstaltungen).Die Kontaktdaten finden Sie bei PORTA, dort sind zu den Lehrveranstaltungen in der Detailansicht die Kontaktdaten der "Durchführenden" angegeben. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung kann erst nach Zusage der Durchführenden erfolgen.
       
  2. Tragen Sie Ihre Veranstaltungen mit der jeweiligen Nummer auf dem Gasthörerschein ein.

    Wenn Sie alle Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, auf dem Gasthörerschein eingetragen haben, rechnen Sie die Gesamtanzahl der Semesterwochenstunden aller eingetragenen Veranstaltungen zusammen.

  3. Überweisen Sie die entsprechende Gebühr:
        >
    Gasthörerschaft: 160 €
            oder
        > Gasthörerschaft PLUS: 195 € (160 € Gebühr 'Gasthörerschaft' + 35€ 'PLUS')
     
  4. Senden Sie Gasthörerantrag, Gasthörerschein und Einzahlungsbeleg
    postalisch an folgende Adresse:

    Studierendensekretariat
    Universität Trier
    D-54286 Trier

    oder als PDF an folgende E-Mail:
    Frau Kristina Filz  | filzuni-trierde
    .
  5. Sie erhalten Ihre Zulassung und ZIMK-Kennung vom Studierendensekretariat.

 


Weiterführende Informationen

Veranstaltungsformen

Vorlesungen

sind generell genehmigungsfrei. Eine Vorauswahl finden Sie rechtzeitig vor Beginn des Wintersemetsers 2022/23 über das Onlinesystem PORTA auf der Homepage: nach Aufruf von PORTA wählen Sie „STUDIENANGEBOT → Veranstaltungen suchen → Erweiterte Suche → Organisationseinheit auswählen → Suchen“ (eine Anleitung finden Sie unter Veranstaltungen finden [Video]).

Andere Veranstaltungsformen

Seminare oder Übungen usw.haben aufgrund ihresbesonderen Charakters fast immer eine Teilnehmerbeschränkung. Um an einer solchen Veranstaltung als Gasthörer/in teilnehmen zu können, muss daher eine Genehmigung durch die Durchführenden eingeholt werden.

Eine Ausnahme bilden die Seminare und Übungen, dieim Studienführer aufgeführt sind. Es handelt sich dabei aber um wenige Ausnahmen, die von den Fächern selbst für Gasthörer/-innen geöffnet wurden. Diese können Sie somit ohne Nachfrage bei Dozenten/-innen sofort in den Gasthörerschein eintragen.

Haben Sie Seminare, Übungen o.ä. gefunden, die Sie besuchen möchten, tragen Sie auch diese in den Gasthörerschein ein. Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen vermerken Sie die Genehmigung der Durchführenden auf dem Gasthörerschein bzw. legen die schriftliche Bestätigung bei!

Einreichung Gasthörerantrag

Nach der Überweisung senden Sie dann den Gasthörerantrag, den Gasthörerschein und den Einzahlungsbeleg an das Studierendensekretariat. Der Gasthörerantrag für das jeweilige Semester ist in jedem Fall rechtzeitig vor  Ende der Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat zu senden bzw. kann am Schalter der Infothek im V-Gebäude persönlich abgegeben werden.

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag als PDF per E-Mail dirket an Frau Kristina Filz  | filzuni-trierde zu senden.

Checkliste für Ihren Antrag:

  • Einzahlungsbeleg
  • Gasthörerantrag
  • Gasthörerschein

Gebühren

Für die Gasthörerschaft an der Universität Trier wird ab dem Wintersemester 2022/23 eine einheitliche Gebühr in Höhe von 160 Euro erhoben, die durch die Gebührenordnung des Ministeriums festgelegt worden ist. Mit einer Zuzahlung von 35 Euro können Sie zusätzliche Angebote (z.B. Sprachkurse) im Rahmen der Gasthörerschaft PLUS nutzen.

Bitte überweisen Sie die entsprechende Gebühr an die Landeshochschulkasse Mainz:

  • Gasthörerschaft: 160 € 
    oder
  • Gasthörerschaft PLUS: 195 € (160 € Gebühr 'Gasthörerschaft' + 35€ 'PLUS")

BITTE BEACHTEN: Geben Sie als Verwendungszweck „Gasthörerschaft“ und den vollen Namen der Person an, die sich als Gasthörer/in einschreiben möchte, damit wir die Zahlung Ihrem Antrag zuordnen können.

Die Kontoverbindung lautet:

Empfänger:

Landeshochschulkasse Mainz

Kreditinstitut:

Postbank Ludwigshafen

IBAN:

DE 22 5451 0067 0228 1556 76

BIC:

PBNKDEFF

Verwendungszweck:

Gasthörer/in „Name"

Personen, die über ein geringes Einkommen verfügen, können einen eine Reduzierung oder den Erlass der Gebühr beantragen. Der Antrag ist bitte gleichzeitig mit dem Gasthörerantrag zu stellen. 

Zulassung

Als Bestätigung Ihrer Einschreibung erhalten Sie den bearbeiteten Gasthörerschein zurückgesandt. Er dient Ihnen während des Semesters als Nachweis, dass Sie zum Besuch der hier ausgewiesenen Lehrveranstaltungen berechtigt sind. Er ermöglicht Ihnen zudem die Inanspruchnahme vieler anderer Dienstleistungen der Universität Trier (ausgeschlossen hiervon sind allerdings Leistungen des Studierendenwerkes oder der Stadtwerke, insbesondere verbilligte Mensapreise und kostenloser ÖPNV).