Ethik-Kommission


Der Senat der Universität Trier hat am 20. Februar 1992 die Einrichtung einer Ethik-Kommission des Senates beschlossen. Diese begutachtet empirische Forschungsprojekte, die unter Einbeziehung von Probanden*innen durchgeführt werden sollen, im Hinblick darauf, ob bei der Durchführung Würde und Rechte der Probanden*innen gewahrt bleiben. Für medizinische Forschungsvorhaben ist die Ethik-Kommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig.

Die Entscheidung der Ethik-Kommission hat nur empfehlenden Charakter.


Anfragen und Anträge (in einer PDF Datei zusammengefasst) an die Ethik-Kommission sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ethikuni-trierde


Univ.-Prof. Dr. Benjamin Weyers
Univ.-Prof. Dr. Benjamin Weyers
Funktion: Vorsitz
Raum: V 307
Tel.: +49 651 201-2852 oder -4240
Dr. Janine Kesselheim
Dr. Janine Kesselheim
Funktion: Geschäftsführung
Raum: T23.115
Tel.: +49 651 201-1382

Vereinfachtes Antragsverfahren

Ein vereinfachtes Antragsverfahren gilt aktuell ausschließlich für die Fächer Psychologie und Pflegewissenschaft. Bitte nutzen Sie das Antragsformular und die Vorlage für Studieninformation und Einverständniserklärung (wenn Sie diese Dokumente selbst aufsetzen möchten, orientieren Sie sich bitte an dem Hinweisdokument unter “Weitere Informationen”).


Vollantragsverfahren

Für alle anderen Fächer gilt derzeit das Vollantragsverfahren. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung den Leitfaden zur Antragstellung und die Vorlage zur Studieninformation und Einverständniserklärung  (wenn Sie diese Dokumente selbst aufsetzen möchten, orientieren Sie sich bitte an dem Hinweisdokument unter “Weitere Informationen”).

Bitte beachten Sie, dass die Ethik-Kommission nicht die wissenschaftliche Relevanz Ihres Forschungsvorhabens sondern dessen ethische Vertretbarkeit beurteilt. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um eine kurze, aber präzise Zusammenfassung Ihrer Studie mit Fokus auf Studiendesign, Erhebungsmethoden, Nutzen, Risiken und datenschutzkonforme Handhabung der Probandendaten. Orientieren Sie sich dabei auch gerne an den abgefragten Punkten des Kurzantragverfahrens.


Änderung eines Forschungsvorhabens mit bestehendem Ethikvotum

Wenn Sie Änderungen an einem bereits freigegebenen Ethikantrag vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Änderungsanzeige-Formular.


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