Sommerpause 2026
Urlaubsbedingt erfolgen Rückmeldungen und Bearbeitungen von Anträgen und Anfragen an die Kommission von KW 28 bis einschließlich KW 31 nur in sehr eingeschränktem Umfang. Wer ein dringendes Anliegen hat, soll dieses bitte bis spätestens 03.07.2026 an die Geschäftsführung richten.
Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit
Der Senat der Universität Trier hat am 20. Februar 1992 die Einrichtung einer Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit des Senates beschlossen. Sie begutachtet empirische Forschungsprojekte, die unter Einbeziehung von Proband*innen durchgeführt werden sollen, im Hinblick darauf, ob bei der Durchführung Würde und Rechte der Proband*innen und Sicherheit und Rechte von Forschungsbeteiligten sowie der Umwelt gewahrt bleiben. Für medizinische Forschungsvorhaben ist die Ethik-Kommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Entscheidung der Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit hat nur empfehlenden Charakter.
Anfragen und Anträge (Antrag, Studieninformation, Einverständniserklärung und sonstige Anhänge in einer PDF zusammengefasst) an die Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ethikuni-trierde


Kurzantragsverfahren
Das Kurzantragsverfahren gilt für alle Fächer der Universität Trier. Bitte nutzen Sie das Kurzantragsformular und die Vorlage für Studieninformation und Einverständniserklärung für einen schnellen Begutachtungsprozess. Sofern keine Gründe gegen die Nutzung des Kurzantrags sprechen, ist dies das Antragsverfahren der Wahl. Die Kommission behält sich vor, einen Vollantrag einzufordern, wenn die Umstände es verlangen.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur dann vollständig ist, wenn er Studieninformation und Einverständniserklärung enthält. Das Fehlen dieser Dokumente muss begründet werden.
Vollantragsverfahren
Das Vollantragsverfahren ist nur dann zu nutzen, wenn der Kurzantrag für das geplante Forschungsvorhaben unzureichend ist. Dies ist im Anschreiben zu begründen.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung den Leitfaden zur Vollantragstellung und die Vorlage zur Studieninformation und Einverständniserklärung.
Bitte beachten Sie auch hier, dass ein Antrag nur dann vollständig ist, wenn er Studieninformation und Einverständniserklärung enthält. Ein Fehlen dieser Dokumente muss begründet werden.
Änderung eines Forschungsvorhabens mit bestehendem Votum
Wenn Sie Änderungen an einem bereits freigegebenen Antrag vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Änderungsanzeige-Formular.

