Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit
Der Senat der Universität Trier hat am 20. Februar 1992 die Einrichtung einer Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit des Senates beschlossen. Diese begutachtet empirische Forschungsprojekte, die unter Einbeziehung von Probanden*innen durchgeführt werden sollen, im Hinblick darauf, ob bei der Durchführung Würde und Rechte der Probanden*innen und Sicherheit und Rechte von Forschungsbeteiligten sowie der Umwelt gewahrt bleiben. Für medizinische Forschungsvorhaben ist die Ethik-Kommission der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Entscheidung der Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit hat nur empfehlenden Charakter.
Anfragen und Anträge (in einer PDF Datei zusammengefasst) an die Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit sind ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ethikuni-trierde


Bürozeiten: Mo, Mi, Do, 8:30 - 16:30 Uhr
Vereinfachtes Antragsverfahren
Ein vereinfachtes Antragsverfahren gilt aktuell ausschließlich für die Fächer Psychologie und Pflegewissenschaft. Bitte nutzen Sie das Antragsformular und die Vorlage für Studieninformation und Einverständniserklärung (wenn Sie diese Dokumente selbst aufsetzen möchten, orientieren Sie sich bitte an dem Hinweisdokument unter “Weitere Informationen”).
Vollantragsverfahren
Für alle anderen Fächer gilt derzeit das Vollantragsverfahren. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung den Leitfaden zur Antragstellung und die Vorlage zur Studieninformation und Einverständniserklärung (wenn Sie diese Dokumente selbst aufsetzen möchten, orientieren Sie sich bitte an dem Hinweisdokument unter “Weitere Informationen”).
Bitte beachten Sie, dass die Kommission für Forschungsethik und Forschungssicherheit nicht die wissenschaftliche Relevanz Ihres Forschungsvorhabens sondern dessen ethische Vertretbarkeit beurteilt. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um eine kurze, aber präzise Zusammenfassung Ihrer Studie mit Fokus auf Studiendesign, Erhebungsmethoden, Nutzen, Risiken und datenschutzkonforme Handhabung der Probandendaten. Orientieren Sie sich dabei auch gerne an den abgefragten Punkten des Kurzantragverfahrens.
Änderung eines Forschungsvorhabens mit bestehendem Votum
Wenn Sie Änderungen an einem bereits freigegebenen Antrag vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das Änderungsanzeige-Formular.