Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Das Sachgebiet Zentrale Beschaffung ist für den Einkauf gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den internen Beschaffungsrichtlinien der Universität zuständig und vergibt zentral alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge (ausgenommen Softwarelizenzen, Beschaffungen von Literatur und literaturähnlichen Medien).
Aktuelles
Unter dem Punkt TURM: Bedarfsmeldungen stehen u. a. folgende Informationen zur Verfügung:
- TURM Anleitungen und Schulungsvideos
- Wichtige Hinweise für Exkusionen
- Allgemeine Hinweise für Bedarfsmeldungen
- Häufig gestellte Fragen - FAQ
Im Mai 2024 hat die Universitätsleitung die Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Sitz-/Steh-Arbeitstischen neu geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Büroeinrichtung.
Ab dem 15.07.2024 übernimmt die Zentrale Beschaffung die Bearbeitung der Werk- und Honorarverträge mit natürlichen Personen von der Abteilung III.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Werk-/Honorarverträge.
Wegweiser Zentrale Beschaffung
Im Kaufhaus der Universität (KdU) steht ein fester Produktkatalog zur Verfügung, der sofort beim jeweiligen Lieferanten bestellt werden kann. Für jede Kostenstelle ist eine Einkaufsberechtigung erforderlich, die direkt im KdU beantragt werden kann. Folgende Artikel stehen im KdU zur Verfügung: | Die Zentrale Beschaffung hat mehrere Rahmenverträge abgeschlossen, bzw. muss über Rahmenverträge des Landes Rheinland-Pfalz beziehen. Nach Beschluss der Hochschulleitung wurden in Abstimmung mit dem ZIMK IT-Standardgeräte (PC-Systeme, Monitore, Notebooks und Drucker) definiert, die grundsätzlich anzuschaffen sind. |
Für Material, das nicht im Sortiment des KdU enthalten ist, können Bedarfsmeldungen im TURM-Portal angelegt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Bedarfsmeldungen. | Die Beschaffung von Literatur und literaturähnlichen Gegenständen erfolgt durch die Universitätsbibliothek. Software und Lizenzen werden vom ZIMK beschafft und zur Verfügung gestellt. Bedarfsmeldungen erfolgen über das TURM-Portal. |
Folgende Vorgänge werden nicht über TURM-Bedarfsmeldung abgewickelt
- GEMA-Gebühren (s. d. Urheberrechte)
- Mitgliedsbeiträge (s. d. Mitgliedschaften)
- Versicherungen (s. d. Abt. I / Allgemeine Verwaltung)
- Kosten, die im Rahmen einer Dienstreise entstehen (s. d. Abt. III / Portal Dienstreisen)
- Kosten für Übernachtungen und Reisen von Externen, auch im Rahmen von Tagungen (s. d. Abt. III / Portal Dienstreisen)
- "Echte" Zuschüsse, d. h. ohne Leistungsaustausch
(Bitte im Zweifelsfall die Abwicklung von Zuschüssen im Vorfeld mit der Zentralen Beschaffung besprechen.)