Ausschreibungen & Fördermöglichkeiten
Förderung von Forschungsverbünden im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz 2024-2028
Die Forschungsförderung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Forschungsinitiative wird in den Jahren 2024 bis 2028 fortgeführt. Anträge können in folgenden Förderprogrammen eingereicht werden:
Strategiefonds I: Anschubförderung für neue Forschungsideen für Verbundforschungsvorhaben (Fördervolumen bis zu 10.000 €)
Antragsberechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (einschl. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit tt). Anträge können jederzeit eingereicht werden. Förderentscheidungen erfolgen voraussichtlich vier Mal jährlich (Februar, April, Juni und Oktober).
Strategiefonds II: Anschubförderung für den Aufbau neuer Vorhaben für Verbundanträge im Rahmen inneruniversitären Wettbewerbsverfahrens
Die Auswahl der Forschungsvorhaben erfolgt im Rahmen eines inneruniversitären Wettbewerbsverfahrens. Es wird in Analogie zum Antrags- und Entscheidungsverfahren 2022/2023 organisiert. Die Ausschreibung erfolgt im Hinblick auf den Profilbildungsprozess voraussichtlich im Februar 2025.
Anträge an den Strategiefonds I können jederzeit eingereicht werden.
Die nächste Antragsfrist an den Strategiefonds II wird voraussichtlich im Februar 2025 bekanntgegeben..
Anschubfinanzierung für Forschungsvorhaben
Zur Anschubfinanzierung von Forschungsvorhaben an der Universität Trier werden Mittel aus dem Forschungsfonds vergeben.
Die nächste Antragsfrist ist der 31. Oktober (Anschubprojektstart ab Januar).
Reisekostenzuschüsse für Tagungs- und Kongressreisen
Promovierende und Habilitierende der Universität Trier, die mit einem eigenen Beitrag an einer internationalen Tagung im Ausland teilnehmen, können sich um diese Mittel aus dem Forschungsfonds bewerben.
Derzeit können keine Anträge für Tagungs- und Kongressreisen (im laufenden Kalenderjahr) eingereicht werden.
Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
Die Universität unterstützt die Durchführung von Workshops, Tagungen und Konferenzen an der Universität Trier.
Antragsfristen sind der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres.
Anträge an die Nikolaus Koch Stiftung
Die Nikolaus Koch Stiftung engagiert sich für frühe Bildung, Schulbildung, Berufsbildung und Fortbildung in der Region Trier.
Der Grundphilosophie der Stiftung entspricht es, einzelne Projekte in der Regel durch Anschubhilfe zu unterstützen, jedoch keine Vollfinanzierung zu übernehmen. Förderungen sind gemäß Satzung auf das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Trier beschränkt.
Forschungsprojekte sind im Rahmen der Stiftungssatzung grundsätzlich förderfähig, sofern sie eindeutig praxisorientiert sind und ihr Nutzen bzw. Anwendungsbezug messbar ist. Bei reiner Grundlagenforschung muss ein direkter Zusammenhang mit dem Stiftungszweck bestehen.
Die nächste Vergabesitzung der Nikolaus Koch Stiftung findet im Februar 2025 statt. Anträge aus der Universität Trier an die Stiftung sind ausschließlich über das Forschungsreferat einzureichen und müssen bis zum 9. Dezember 2024 vorliegen.
Das Forschungsreferat ist im Fall einer beabsichtigten Antragstellung unmittelbar einzubinden:
Daniel Bauerfeld, Tel. 0651 201-4251, bauerfeuni-trierde
Anträge an die Herbert und Veronika Reh Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesen einschließlich der Pflege und Betreuung von Menschen, die wegen ihres Alters (alte Menschen und Kinder, Jugendliche und junge Menschen), Gesundheitszustandes oder ihrer sozialen und/oder wirtschaftlichen Situation hilfsbedürftig sind, ferner die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Erziehung, Bildung einschließlich der Studentenhilfe.
Anträge aus der Universität Trier an die Stiftung sind ausschließlich über das Forschungsreferat einzureichen.
Das Forschungsreferat ist im Fall einer beabsichtigten Antragstellung unmittelbar einzubinden:
Daniel Bauerfeld, Tel. 0651 201-4251, bauerfeuni-trierde
Anschubförderung für ein Qualifizierungsvorhaben in der Postdoc-Phase
Die Universität Trier schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)
Anschubförderung zum Einstieg in die Promotion
Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung für die Anfangsphase der Promotion.
Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (z. B. Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen/Stipendienwerken) zu ermöglichen.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)
Abschlussförderung für die Promotion
Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Abschlussförderung für die Fertigstellung der Dissertation einschließlich der Abgabe oder zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen.
Grundsätzlich sind keine Selbstbewerbungen möglich, sondern die Anträge erfolgen auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers an das Forschungsreferat.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)
Anträge an den Freundeskreis Trierer Universität e. V.
Der Freundeskreis Trierer Universität unterstützt Forschung, Lehre und Kultur an der Universität. Gefördert werden kleinere Projekte, Tagungen, Exkursionen, studentische Initiativen, die an die Fächer angebunden sind sowie kultur- und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.
Die Einreichung von Anträgen an den Freundeskreis Trierer Universität erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.
Die nächste Vorstandssitzung findet am 17. Juli 2024 statt. Anträge für diese Sitzung sind bis zum 19. Juni 2024 einzureichen.
Der Freundeskreis Trierer Universität e.V. vergibt alle zwei Jahre einen Preis für Internationales Engagement für besondere Verdienste um die Internationalisierung der Universität Trier.
Die nächste Ausschreibung erfolgt im Jahr 2025.
Anträge an die Wissenschaftsallianz Trier e. V.
Die Wissenschaftsallianz Trier versteht als ihre Hauptaufgabe, bestehende und neue Kooperationen der in der Region Trier angesiedelten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, städtischen und kirchlichen Institutionen sowie Unternehmen, Verwaltungen, Kammern, Verbänden und Initiativen zu festigen und auszubauen. Gefördert werden kleinere Forschungsprojekte, Tagungen und Veranstaltungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bei dem Vorhaben mindestens zwei Institutionen der Wissenschaftsallianz kooperieren.
Die Einreichung von Anträgen an die Wissenschaftsallianz Trier erfolgt ausschließlich über das Forschungsreferat.
Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch mindestens einen Monat vor Projektbeginn.
Teaching Incentive Fund (TIF)
Der „Teaching Incentive Fund“ (TIF) der Arbeitsstelle gute und innovative Lehre (AGIL) unterstützt die Neukonzeption, Verbesserung und Verstetigung innovativer Lehr-Lern-Formate an der Universität Trier. Dazu werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 EUR für die bedarfsorientierte Entwicklung oder Weiterentwicklung auf Lehrveranstaltungs- und/oder Modulebene bereitgestellt. Förderfähig sind die Neuentwicklung von Lehrveranstaltungen mit hohem Innovationspotential, die Anbahnung von Pilotprojekten, die zu einem Drittmittelantrag im Bereich der Lehrentwicklung führen, sowie die Überarbeitung und Weiterentwicklung von bereits curricular verankerten Veranstaltungen/Modulen.
Der TIF richtet sich an Lehrende aller Fachbereiche und Fächer mit eigenständiger Lehrverantwortung.
Förderung von studentischen Initiativen und Hochschulgruppen mit internationalem Bezug
Die Universität Trier fördert studentische Initiativen und Hochschulgruppen, die sich in besonderer Weise entweder für eine Internationalisierung der Lehre einsetzen oder einen nachhaltigen Beitrag im Feld Diversity an der Universität Trier vor Ort leisten. Die Maximalförderung pro Projekt ist auf 7.500 Euro begrenzt. Jährlich steht ein Maximalbetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm ist zunächst auf drei Jahre bis zum 31.7.2026 befristet. Der Förderzeitraum beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Weitere Fördermöglichkeiten für Promovierende am Graduiertenzentrum der Universität Trier
Neben Beratung, Weiterbildung und Vernetzung bietet Ihnen das Graduiertenzentrum (GUT) auch verschiedene Fördermöglichkeiten an: Das Programm TriGUT beispielsweise ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Konferenzen und Tagungen. Das Programm Promovieren mit Kind unterstützt dabei, Forschungsvorhaben und Kinderbetreuung besser miteinander zu vereinbaren (insbesondere für Alleinerziehende).
Einmal jährlich wird der Publikationspreis ausgelobt, auf den man sich eigeninitiativ bewerben kann (kein Vorschlagsverfahren).