Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) aller Fächerkombinationen und aller Schulformen können sich vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss bzw. zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen, für ein Stipendium für ein Auslandspraktikum bewerben.
Stipendiaten erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen" eine Förderung für 6-12-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland.
Voraussetzungen:
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Das Abschlusszeugnis des 1. Staatsexamens oder der Nachweis des Masters im Bereich Lehramt muss spätestens bis Stipendienbeginn eingereicht werden.
Der Masterabschluss bzw. das Staatsexamen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Weitere Informationen
Programm 'Lehramt.International' des DAAD
Ansprechpartner an der Universität Trier: International Office (Stefanie Morgen)