Stipendien aktuell

In diesem Bereich finden Sie aktuelle Ankündigungen zu Informationsveranstaltungen der Stipendienberatungsstelle in Zusammenarbeit mit einzelnen Förderwerken und in nächster Zeit endende Bewerbungsfristen von Stipendiengebern.

Regelmäßig finden Veranstaltungen rund um das Thema Stipendien statt, bei denen Sie sich über Bewerbungsvoraussetzungen, Auswahlprozesse und die Fördermöglichkeiten informieren können.

Friedrich-Naumann-Stiftung: Studien- und Promotionsstipendien

Noch bis zum 31. Oktober 2025 für Studien- und Promotionsstipendien bewerben!

Die nächste Frist zur Bewerbung auf Studien- und Promotionsstipendien der Friedrich-Naumann-Stiftung endet am 31. Oktober 2025.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung sind "Botschafter der Freiheit", die sich aktiv in gesellschaftliche Belange einbringen. Materielle und ideelle Förderung haben dabei denselben Stellenwert. Das Stipendium sichert nicht nur die materiellen Rahmenbedingungen. Die Teilnahme an Bildungsaktivitäten, aktives Engagement für die Stipendiatenschaft und das Einbringen von Ideen und Beiträgen in die Stiftungsarbeit erfüllen die ideelle Förderung mit Leben.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten:

Webseite der FNS
Studierendenförderung
Promovierendenförderung

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de

Friedrich-Ebert-Stiftung: Studienstipendien für Studienanfänger/-innen (im Bachelor oder Master)

Noch bis zum 31. Oktober 2025 können sich Studierende auf ein Stipendium bewerben.

Noch bis zum 31. Oktober 2025 können sich Studienanfänger/-innen im Bachelor (vor oder zu Beginn des ersten Hochschulsemesters), sowie Deutsche und Bildungsinländer/-innen im Masterstudiengang (vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums) sowie Geflüchtete für ein Studienstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • gesellschaftspolitisches Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
  • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium
  • Persönlichkeit - die FES sucht Bewerber/-innen, die Folgendes mitbringen: politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion

Weitere Informationen:

Webseite
Informationen zur Bewerbung

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Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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Wüstenrot Stiftung: Promotionsstipendium

Noch bis zum 1. November 2025 auf ein Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung bewerben!

Die Bewerbungsfrist für ein Promotionsstipendium der Wüstenrot Stiftung endet am 1. November 2025!

Wer ist angesprochen?

Das Stipendienprogramm der Wüstenrot Stiftung ist offen für Promovierende aus allen Disziplinen. Der thematische Fokus des Dissertationsvorhabens muss sich an den Schwerpunkten der Arbeit der Wüstenrot Stiftung orientieren. Hierzu gehören insbesondere folgende Themenfelder:

  • Denkmalpflege und -vermittlung
  • Architektur und Städtebau im 20. und 21. Jahrhundert
  • Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Land
  • Stadt- und Wohnsoziologie
  • Stadt-, Regional- und Landesplanung

Ausdrücklich erwünscht sind Forschungsvorhaben, die interdisziplinär angelegt sind und Querschnittsthemen aus den oben genannten Themenfeldern bearbeiten. Berücksichtigt werden Bewerber:innen,

  • die ihre Promotion an einer Hochschule in Deutschland angemeldet haben;
  • deren Dissertationsvorhaben einen wissenschaftlich relevanten Gegenstand untersuchen und ein überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen;
  • die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Angerechnet werden zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis und andere besondere Lebensumstände.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Sie kann einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn besondere fachliche oder persönliche Gründe vorliegen. Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

  1. dem Grundbetrag in Höhe von EUR 1.400 mtl., zuzüglich eines Sach- und Reisekostenzuschlages in Höhe von EUR 150 mtl.
  2. einem Familienzuschlag, wenn ein oder mehrere Kinder zu versorgen sind:
  • bei einem Kind max. EUR 300 mtl.
  • bei zwei Kindern insgesamt max. EUR 400 mtl.
  •  bei drei und mehr Kindern insgesamt max. EUR 500 mtl.

Ein Druckkostenzuschuss ist nach Einzelfallentscheidung möglich.

Weitere Informationen:

Webseite
Informationen zu Promotionsstipendien
FAQ für Promovierende

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Fulbright Germany: Stipendien für Doktoranden

Jetzt noch bis zum 5. November 2025 bewerben!

Chancen für Nachwuchswissenschaftler*innen: Vernetzen Sie sich mit der Forschung in den USA!
Die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission unterstützt mit diesem Programm junge Forschende, die im Rahmen ihrer Dissertation ein Forschungsprojekt an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung in den USA durchführen möchten.

Bis zum 5. November 2025 können sich deutsche Doktorand*innen aller Fachrichtungen bei Fulbright Germany für ein Forschungsstipendium bewerben. Gefördert werden vier- bis sechsmonatige Forschungsprojekte an einer U.S.-Hochschule.

Das Stipendium finanziert Unterhaltskosten von 1.700 Euro/Monat, die transatlantische Reise und eine Kranken-/Unfallversicherung. Das Fulbright J-1 Visum ist kostenlos, und für sonstige Nebenkosten kommt eine Pauschale von 300 Euro auf.

Weitere Informationen:

Webseite
Für Rückfragen steht Ihnen Annina Kull unter doktorandenfulbrightde gerne zur Verfügung.

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Digitale Informationsveranstaltung zur Promotionsförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes

Am 13. November 2025 findet die nächste digitale Informationsveranstaltung für Promotionsinteressierte statt!

Die nächste digitale Informationsveranstaltung der Studienstiftung des deutschen Volkes findet am Donnerstag, 13. November 2025, um 18:00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist hier möglich. In der Veranstaltung informieren stipendiatischen Botschafter*innen aus der Promotionsförderung der Studienstiftung über die Bewerbungsvoraussetzungen, die Schritte des Bewerbungsverfahrens und die umfangreichen Stipendienleistungen.

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendien@uni-trier.de
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Promotionsstipendien des Evangelischen Studienwerkes Villigst e.V.

Promovierende können sich noch bis zum 1. Dezember 2025 bewerben!

Zum 1. Dezember 2025 endet der nächste Bewerbungsschluss für Promotionsstipendien des Evangelischen Studienwerkes Villigst e.V.

Die Förderung steht Promovierenden aller Fächer offen. Sie sollten ihr Studium zügig absolviert und überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen haben (Abschlussnote mindestens »gut«, in Jura »vollbefriedigend«) sowie einen Abschluss, der zur Promotion berechtigt. Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik zur Promotion zugelassen sind (bitte die Zulassungsbescheinigung beifügen).
Das Evangelische Studienwerk fördert Promovierende, die der evangelischen Kirche angehören, in begründeten Fällen aber auch Ausnahmen – siehe FAQ)!
Promovierende mit einem Alter über 30 Jahren können sich bewerben, wenn der Wunsch zur späten Promotion in den Bewerbungsunterlagen erläutert wird.
Promotionen, die bereits in der Abschlussphase sind, können leider nicht gefördert werden.

Mitbestimmung wird groß geschrieben in Villigst. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Chance, sich im Evangelischen Studienwerk aktiv einzubringen: bei der Auswahl neuer Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Gestaltung ihres eigenen Bildungsprogramms, durch Gründung von Arbeitsgemeinschaften, etc. Transparenz und eine kritische Diskussionskultur sind ein wesentliches Kennzeichen der stipendiatischen Mitbestimmung.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden durch den Senat vertreten, der die Werkspolitik aktiv mit gestaltet. Das Evangelische Studienwerk gilt daher – nicht nur unter Studierenden – als das demokratischste Begabtenförderungswerk. Auf der Delegiertenkonferenz wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten außerdem einen Programmausschuss, der das Programm der Sommeruniversität erarbeitet. Weitere Informationen zu den stipendiatischen Gremien finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Förderung und Bewerbung:

Voraussetzungen
Förderung
Bewerbungsverfahren und Unterlagen
FAQ

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Aufstiegsstipendium – die Studienförderung für Berufserfahrene

Das Bewerbungsportal ist bis zum 1. Dezember 2025 geöffnet!

Bis zum 12. Dezember 2025 ist es für Studieninteressierte und Studierende mit Berufserfahrung noch möglich, sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung um die Aufstiegsstipendien zu bewerben. Das Förderprogramm unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de, im aktuellen Online-Flyer sowie in dem nachfolgenden YouTube-Videos: Erklärvideo zum Aufstiegsstipendium, Video zur ideellen Förderung bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Interviews mit Stipendiat*innen (Video 1, Video 2) und verschiedene längere Videointerviews mit Stipendiatinnen und Stipendiaten in einer Playlist.

Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich. Jährlich werden über 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben.

Ein Vollzeitstudium wird monatlich mit 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Für berufsbegleitend Studierende beträgt die Förderung 2.900 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.

Weitere Informationen und FAQ

Bei Fragen rund um die Bewerbung steht Ihnen gerne das Team der Bewerbungsberatung der SBB zur Seite (per E-Mail: aufstiegsbb-stipendiende, Telefon: 0228 / 62931 -43, -44, -51 oder -63).
Webseite Aufstiegsstipendium - Studieren mit Berufserfahrung
Bewerbungshinweise

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Friedrich-Ebert-Stiftung: Studienstipendien für Ausländer*innen

Eine Bewerbung für die Studienförderung ist jederzeit möglich!

Jederzeit können sich ausländische Studierende für ein Studienstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie die möglichen Zeiträume der Bewerbung in Ihrem Studienverlauf:

  • Bachelorstudierende/Studierende mit Ziel Staatsexamen: nach dem 1. Semester und spät. bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit
  • Masterstudierende: vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • gesellschaftspolitisches Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
  • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium
  • Persönlichkeit - die FES sucht Bewerber*innen, die Folgendes mitbringen: politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion

Weitere Informationen:

Webseite der FES
Informationen zur Bewerbung

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Friedrich-Ebert-Stiftung: Promotionsstipendien

Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!

Jederzeit können sich Promovierende für ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur bis ca. 2 Jahre vor Abgabe der Promotion möglich ist.

Bewerbung:

Bewerben können sich alle, die zur Promotion an einer deutschen Hochschule ohne weitere Auflagen zugelassen sind – mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin.

Weitere Informationen:

Webseite der FES
Bewerbungsinformationen

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Dissertation Plus-Stipendium der Claussen Simon Stifung

Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!

Persönlich und wissenschaftlich gewinnbringende Promotionsprojekte sind abhängig von vielen Faktoren. Dazu zählt auch eine gute, dialogorientierte und engagiert gelebte Beziehung zwischen DoktorandIn und BetreuerIn. Mit dem Förderprogramm Dissertation Plus begleitet und fördert die Claussen-Simon-Stiftung ausgewählte, zur Anfertigung von Dissertationsschriften initiierte Beziehungen zwischen ProfessorenInnen und DoktorandInnen. Die Stiftung möchte systematisch dazu beitragen, die Bedingungen solcher Beziehungen im Interesse hervorragender Forschungsergebnisse positiv zu beeinflussen.

Die Claussen-Simon-Stiftung bietet den Beteiligten einen festen Rahmen für das Verfassen einer Betreuungsvereinbarung und ermöglicht ihnen, die Qualität der Zusammenarbeit über ein einfaches Monitoring-System beiderseitig zu reflektieren. Die BetreuerInnen signalisieren ihr verbindliches Interesse an herausragender Forschungsleistung und am wissenschaftlichen Erfolg ihrer DoktorandInnen. Die StipendiatenInnen im Programm erhalten darüber hinaus finanzielle Förderung.

Die StipendiatInnen sind außerdem eingeladen, aktiv dem ideellen Förderangeboten teilzunehmen. Dazu zählen ein Workshop-Programm, das jährliche StipendiatInnen-Treffen und zahlreiche Netzwerkveranstaltungen, auf denen sich die Geförderten über die Grenzen der Förderprogramme und Disziplinen hinweg austauschen können.

Ein Dissertation Plus-Stipendium wird in der Regel für zwei Jahre gewährt. Die Geförderten können eine Verlängerung um ein weiteres Jahr sechs Monate vor Ende des zweiten Förderjahres beantragen.

Weitere Informationen

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Auslandsstipendien für Promovierende

Jetzt über Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte informieren!

Hier finden Sie Informationen über die Stipendienprogramme für Promovierende des DAAD. 

Bitte beachten Sie zusätzlich die wichtigen Stipendienhinweise!

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Stipendium für Auslandpraktika für Lehramtsabsolventen

Mit der Förderung 'Lehramt.International' des DAAD 6-12 Monate im Ausland verbringen!

Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) aller Fächerkombinationen und aller Schulformen können sich vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss bzw. zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen, für ein Stipendium für ein Auslandspraktikum bewerben.

Stipendiaten erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen" eine Förderung für 6-12-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland. 

Voraussetzungen: 
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Das Abschlusszeugnis des 1. Staatsexamens oder der Nachweis des Masters im Bereich Lehramt muss spätestens bis Stipendienbeginn eingereicht werden.
Der Masterabschluss bzw. das Staatsexamen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Weitere Informationen

Programm 'Lehramt.International' des DAAD
Ansprechpartner an der Universität Trier: International Office (Stefanie Morgen)

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