Stipendien aktuell

In diesem Bereich finden Sie aktuelle Ankündigungen zu Informationsveranstaltungen der Stipendienberatungsstelle in Zusammenarbeit mit einzelnen Förderwerken und in nächster Zeit endende Bewerbungsfristen von Stipendiengebern.

Regelmäßig finden Veranstaltungen rund um das Thema Stipendien statt, bei denen Sie sich über Bewerbungsvoraussetzungen, Auswahlprozesse und die Fördermöglichkeiten informieren können.

Promotionsstipendien: Ernst-Ludwig-Ehrlich Studienwerk

Bewerbungen noch bis zum 30. September 2026 möglich!

Förderart: Promotionsstipendien
Fördergeber: Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk
Zielgruppe: Promovierende mit Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinschaft
Bewerbungsfrist: 30. September 2026

Wer kann sich bewerben?

  • Promovierende mit Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft. Patrilinearität wird anerkannt. Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten im Inland bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status einer*eines Bildungsinländer*in im Sinne des BAföG §8.
  • Promovierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die an einer deutschen Hochschule promovieren, müssen ihren Wohnsitz für die Dauer der Förderung in Deutschland haben.
  • Bewerber*innen, die nicht Bildungsinländer*innen sind, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das Sprachniveau B2 nachweisen. Das Bewerbungsverfahren wird vollständig auf Deutsch durchgeführt.
  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität.
  • Promovierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland zugelassen sind und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden.

Was wird gefördert?

  • Promotionen in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin) mit einer Regelförderdauer von drei Jahren. Für den Abschluss der Promotion besteht die Möglichkeit der Verlängerung um einmal sechs Monate.
  • Neben der finanziellen Förderung werden die Promotionsstipendiat*innen im Promotionsprozess individuell begleitet. Darüber hinaus steht allen Promovierenden auch eine*n Vertrauensdozent*in zur Verfügung, der oder die die Stipendiat*innen bei persönlichen und institutionellen Fragen beratend unterstützt.
  • Ab Oktober 2025 beträgt der monatliche Fördersatz 1.650 Euro. Hinzu kommen 100 Euro Forschungskostenpauschale. Hinzu kommen Zuschüsse zur Krankenversicherung, familienfreundliche Zuschläge und weitere Verlängerungsoptionen für Promovierende mit Kind sowie Auslandszuschläge für Forschungsaufenthalte. Der Fördersatz wird unabhängig vom Eltern- und Partner*inneneinkommen berechnet.

Bewerbung und weitere Informationen

Überblick zum Bewerbungsablauf

Formale Voraussetzungen

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

 

Studienstipendien: Ernst-Ludwig-Ehrlich Studienwerk

Bewerbungen noch bis zum 31. Oktober 2026 möglich!

Förderart: Studienstipendien
Fördergeber: Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk
Zielgruppe: Studierende mit Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinschaft
Bewerbungsfrist: Bewerbungszeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2026

Wer kann sich bewerben?

  • Studierende mit Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft. Patrilinearität wird anerkannt.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status einer*eines Bildungsinländer*in im Sinne des BAföG §8.
  • Bewerber*innen, die nicht Bildungsinländer*innen sind, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das Sprachniveau B2 nachweisen. Das Bewerbungsverfahren wird vollständig auf Deutsch durchgeführt.
  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität.

Was wird gefördert?

  • Bewerber*innen im Bachelor-Studium sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 4 Semester der Regelstudienzeit vor sich haben. Wird nach dem Bachelor ein Master-Studium angestrebt, kann die damit verbundene Anzahl an Semestern in die genannte Reststudienzeit eingerechnet werden.
  • Bewerber*innen im Master-Studium sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 3 Semester der Regelstudienzeit vor sich haben. ELES fördert nur viersemestrige Master. Bewerbungen für ein Masterstudium im Nicht EU-Ausland sind im Motivationsschreiben gesondert zu begründen. 
  • Für Studierende im Staatsexamen gilt ebenfalls, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Minimum an 4 verbleibenden Semestern der Regelstudienzeit gegeben sein muss.
  • ELES bietet keine Förderung, die sich ausschließlich auf das Ende eines Studiums und das Erreichen eines Abschlusses bezieht.

Bewerbung und weitere Informationen

Bestandteil des Stipendiums ist neben der finanziellen Unterstützung ein ideelles Förderprogramm mit Kollegs zu Schlüsselthemen der jüdischen Gemeinschaft sowie Angeboten zur gemeinsamen religiösen Praxis.

Weitere Informationen:

Webseite ELES

Auswahlverfahren zum Stipendium

 

Anschubförderung für ein Qualifizierungsvorhaben in der Postdoc-Phase

Die Universität Trier schreibt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung zur Vorbereitung eines Qualifizierungsvorhabens in der Postdoc-Phase an der Universität Trier aus.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)

Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Postdocs die Ausarbeitung eines Exposés für die Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Forschungsservice.

Abschlussförderung für die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Abschlussförderung für die Fertigstellung der Dissertation einschließlich der Abgabe oder die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) und 
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)

Gefördert werden können Promovierende mit sehr guten Leistungen.
Grundsätzlich sind keine Selbstbewerbungen möglich, sondern die Anträge erfolgen auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers an das Forschungsreferat. Sie werden gebeten, das Formular für Gutachten zu verwenden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Forschungsservice.

Anschubförderung zum Einstieg in die Promotion

Die Universität Trier gewährt aus Mitteln der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz eine Anschubförderung für die Anfangsphase der Promotion.
Bewerbungstermine:
15. März eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. Mai und 1. Juli) sowie
15. September eines jeden Jahres (Finanzierungsbeginn zwischen dem 1. November und 1. Januar)

Vorrangiges Ziel des Förderprogrammes ist es, hervorragenden Absolventinnen und Absolventen von Master-, Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen die Vorbereitung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Trier (z. B. Ausarbeitung eines Exposés zur Antragstellung bei forschungsfördernden Institutionen/Stipendienwerken) zu ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Forschungsservice.

 

Avicenna-Studienwerk: Studien- und Promotionsstipendien

Noch bis zum 1. Oktober 2026 auf Studien- und Promotionsstipendien bewerben!

Am 01. Oktober 2026 endet die nächste Bewerbungsfrist für Studien- und Promotionsförderungen des Avicenna-Studienwerkes. Bewerben können sich Studierende und Promovierende mit muslimischer Konfessionszugehörigkeit.

Weitere formale Kriterien sind:

  • Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG.
  • Studierende haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit (ggf. inkl. Master) zu absolvieren. Nach dem Bachelor-Abschluss ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Promovierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Anfangszeit ihrer Promotion befinden und Deutschkenntnisse auf dem Level C1 haben.
  • Wiederbewerbung in der Promotion ist nach einem Jahr möglich
  • überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
  • soziales Engagement

Weitere Informationen:

Webseite 

Weitere Informationen zur Bewerbung

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de

 

Friedrich-Ebert-Stiftung: Studienstipendien für Ausländer*innen

Eine Bewerbung für die Studienförderung ist jederzeit möglich!

Jederzeit können sich ausländische Studierende für ein Studienstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie die möglichen Zeiträume der Bewerbung in Ihrem Studienverlauf:

  • Bachelorstudierende/Studierende mit Ziel Staatsexamen: nach dem 1. Semester und spät. bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit
  • Masterstudierende: vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • gesellschaftspolitisches Engagement und Identifikation mit den Werten der Sozialen Demokratie
  • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium
  • Persönlichkeit - die FES sucht Bewerber*innen, die Folgendes mitbringen: politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Selbstreflexion

Weitere Informationen:

Webseite der FES
Informationen zur Bewerbung

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de

Friedrich-Ebert-Stiftung: Promotionsstipendien

Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!

Jederzeit können sich Promovierende für ein Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung bewerben. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur bis ca. 2 Jahre vor Abgabe der Promotion möglich ist.

Bewerbung:

Bewerben können sich alle, die zur Promotion an einer deutschen Hochschule ohne weitere Auflagen zugelassen sind – mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin.

Weitere Informationen:

Webseite der FES
Bewerbungsinformationen

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de

Dissertation Plus-Stipendium der Claussen Simon Stifung

Eine Bewerbung für die Promotionsförderung ist jederzeit möglich!

Persönlich und wissenschaftlich gewinnbringende Promotionsprojekte sind abhängig von vielen Faktoren. Dazu zählt auch eine gute, dialogorientierte und engagiert gelebte Beziehung zwischen DoktorandIn und BetreuerIn. Mit dem Förderprogramm Dissertation Plus begleitet und fördert die Claussen-Simon-Stiftung ausgewählte, zur Anfertigung von Dissertationsschriften initiierte Beziehungen zwischen ProfessorenInnen und DoktorandInnen. Die Stiftung möchte systematisch dazu beitragen, die Bedingungen solcher Beziehungen im Interesse hervorragender Forschungsergebnisse positiv zu beeinflussen.

Die Claussen-Simon-Stiftung bietet den Beteiligten einen festen Rahmen für das Verfassen einer Betreuungsvereinbarung und ermöglicht ihnen, die Qualität der Zusammenarbeit über ein einfaches Monitoring-System beiderseitig zu reflektieren. Die BetreuerInnen signalisieren ihr verbindliches Interesse an herausragender Forschungsleistung und am wissenschaftlichen Erfolg ihrer DoktorandInnen. Die StipendiatenInnen im Programm erhalten darüber hinaus finanzielle Förderung.

Die StipendiatInnen sind außerdem eingeladen, aktiv dem ideellen Förderangeboten teilzunehmen. Dazu zählen ein Workshop-Programm, das jährliche StipendiatInnen-Treffen und zahlreiche Netzwerkveranstaltungen, auf denen sich die Geförderten über die Grenzen der Förderprogramme und Disziplinen hinweg austauschen können.

Ein Dissertation Plus-Stipendium wird in der Regel für zwei Jahre gewährt. Die Geförderten können eine Verlängerung um ein weiteres Jahr sechs Monate vor Ende des zweiten Förderjahres beantragen.

Weitere Informationen

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
stipendienuni-trierde
stipendien.uni-trier.de

Auslandsstipendien für Promovierende

Jetzt über Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte informieren!

Hier finden Sie Informationen über die Stipendienprogramme für Promovierende des DAAD. 

Bitte beachten Sie zusätzlich die wichtigen Stipendienhinweise!

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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stipendien.uni-trier.de

Stipendium für Auslandpraktika für Lehramtsabsolventen

Mit der Förderung 'Lehramt.International' des DAAD 6-12 Monate im Ausland verbringen!

Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen (Master oder Staatsexamen) aller Fächerkombinationen und aller Schulformen können sich vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss bzw. zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen, für ein Stipendium für ein Auslandspraktikum bewerben.

Stipendiaten erhalten im Programm „Auslandspraktika für Lehramtsabsolventen" eine Förderung für 6-12-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland. 

Voraussetzungen: 
Ein selbstorganisierter Praktikumsplatz muss nachgewiesen werden.
Das Abschlusszeugnis des 1. Staatsexamens oder der Nachweis des Masters im Bereich Lehramt muss spätestens bis Stipendienbeginn eingereicht werden.
Der Masterabschluss bzw. das Staatsexamen sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Weitere Informationen

Programm 'Lehramt.International' des DAAD
Ansprechpartner an der Universität Trier: International Office (Stefanie Morgen)

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Stipendienberatung der Universität Trier:

Dr. Agnes Schindler & Tara Partetzke, M.Sc.
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stipendien.uni-trier.de