Den formalen Rahmen für die Gestaltung von Studienangeboten bilden neben den externen Qualitätsanforderungen die allgemeinen Prüfungsordnungen der Universität Trier für Bachelor- und Masterstudiengänge in Verbindung mit weiteren hochschulinternen Strukturvorgaben.
Hierzu zählen insbesondere
- der Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 12. Juli 2017,
- die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Studienakkreditierung (HSchulQSAkkrV RP) vom 28. Juni 2018,
- der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse, sowie
- die Grundsätze zur Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Universität Trier.
Bei lehrerinnen- und lehrerbildenden Studiengängen sind zudem die entsprechenden ländergemeinsamen sowie die landesspezifischen Vorgaben (insbesondere die Curricularen Standards) zu berücksichtigen.
Bei der Formulierung von Qualifikationszielen bieten die entsprechende Handreichung der Universität Trier sowie der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse eine Orientierung.