Änderung von Studiengängen

Seit erfolgreicher Systemakkreditierung der Universität Trier sind Änderungen an bestehenden Studiengängen unabhängig von bestimmten externen Akkreditierungszyklen. Gleichwohl ist hierbei ein internes Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems zu durchlaufen, das von vornherein bei entsprechenden Planungen von Fachbereichen und Fächern zu berücksichtigen ist.

Für das interne Verfahren hat das Qualitätsmanagement der Universität Trier einen entsprechenden Prozess entwickelt, der – je nach geplanter Änderung – unterschiedliche Schritte beinhaltet. Dabei gilt grundsätzlich, dass alle Arten von Änderungen, welche die Prüfungsordnung eines Studiengangs betreffen, durch den Fachbereichsrat und die Senatskommission für Studium, Lehre und Weiterbildung verabschiedet werden müssen. Gleichzeitig erfolgen eine formale Prüfung durch das Qualitätsmanagement sowie bei curricularen Änderungen eine fachlich-inhaltliche Prüfung durch externe Gutachterinnen und Gutachter. Diese Prüfschritte bilden die Voraussetzung für die Fortschreibung der internen Akkreditierung.

Um die Aufnahme des Studienbetriebs auf Basis der geänderten Studiengangdokumente zum gewünschten Semester sicherzustellen, ist es wichtig, das entsprechende Verfahren rechtzeitig zu initiieren: So muss der Prozess für umfangreiche inhaltliche und strukturelle Änderungen bei Start zum Wintersemester beispielsweise bereits im Mai des Vorjahres in Gang gesetzt werden. Bei Plänen zur Änderung von Studiengängen oder Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Martin Schreiber.
 

Einen umfassenden Überblick über den Prozess zur Änderung von Studiengängen – abhängig von den geplanten Änderungen – sowie die entsprechenden Regelungen und Fristen bietet die folgende Übersicht zur Änderung von Studiengängen.