Hinweise zur Krankenversicherung von Studierenden


Einschreibung nur mit elektronischer Versicherungsmeldung der gesetzlichen Krankenkasse

Studienbewerber*innen müssen sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse (KV) in Verbindung setzen (geändertes Verfahren seit dem 01.11.2021).

Die gesetzliche KV meldet elektronisch den Status (M10) an die Universität Trier (Absendenummer der Universität Trier H0000570). Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegen genommen werden!

Bewerber*innen

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).
Kontaktieren Sie bitte Ihre/eine gesetzliche Krankenkasse – je eher desto besser. Die Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung, nach Prüfung Ihrer Unterlagen, an uns.

Bitte geben Sie dazu die Absendenummer der Universität Trier an: H0000570

Wechsel der Krankenkasse

Wenn Sie bereits an der Universität Trier studieren müssen Sie nichts weiter beachten, außer Sie wechseln Ihre Krankenversicherung:

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11).
Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns.

Bitte geben Sie dazu die Absendenummer der Universität Trier an: H0000570

Privat versichert

Sie sind Studierender an der Universität und privat krankenversichert, dann müssen Sie folgendes tun:

Grundsätzlich müssen Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.

Bitte geben Sie dazu die Absendenummer der Universität Trier an: H0000570