Erfindungen und gewerbliche Schutzrechte
Das Team Transfer und Innovation unterstützt Universitätsangehörige bei der Meldung von Diensterfindungen nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG), stellt Informationen und Formulare bereit und vermittelt Ansprechpersonen. Zudem koordiniert sie schutzrechtsrelevante Themen in Kooperationsverträgen und dient als Schnittstelle zwischen internen und externen Partnern.
Eine Kontaktaufnahme ist sinnvoll bei:
- Fragen zu meldepflichtigen Diensterfindungen
- Schutzrechtsthemen in Kooperationen oder Anträgen (z. B. zur Verwertungsstrategie)
Kontakt

Stephan Seeling, Dipl.-Geogr.
Funktion: Referent Gründungsunterstützung
Einrichtung: Transfer & Innovation
Raum: T23.118