Die Hochschule/ Uni wechseln

Studienort wechseln - ja oder nein?

Für den Wechsel an eine andere Hochschule/Uni kann es gute Gründe geben: vielleicht möchte man wieder näher bei Familie oder dem Partner/der Partnerin sein, vielleicht sind Sie mit der jetzigen Uni unzufrieden oder möchte einen anderen Studiengang machen, der an der Uni Trier nicht angeboten wird.

In vielen Fällen wird ein Studienortwechsel die Gesamtzeit des Studiums verlängern, denn:

  • Es gibt keine Garantie, dass bisherige Studien- und Prüfungsleistungen von der neuen Hochschule/Uni anerkannt werden, selbst wenn man im selben Studiengang bleibt. Wer mitten im Bachelor- oder Masterstudium wechselt, riskiert, eben nicht genau da weiterstudieren zu können, wo man aufgehört hat, sondern hat entweder zu viele oder zu wenige Leistungspunkte.
  • Wer einen ganz neuen Studiengang anfängt, kann meist aus dem vorherigen Studiengang gar nichts anerkennen lassen, beginnt also ganz von vorn.

Diese Überlegungen können wichtig sein in Bezug auf die Finanzierung des Studiums. Wer BAfög bezieht oder ein Stipendium erhält, sollte, sobald klar ist, dass ein Studienortwechsel ansteht, direkt mit dem zuständigen BAfög-Amt, bzw. dem Stipendiengeber über den Wechsel sprechen.

Umriss eines Kopfes mit Fragezeichen

Hochschule/Uni wechseln - wie funktioniert das?

Wenn Sie von unserer Uni zu einer anderen Hochschule/Uni wechseln wollen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • alles, was jetzt von Interesse ist, klärt die neue Hochschule/Uni: dies gilt für Bewerbungsfristen und -verfahren, die Anerkennung erbrachter Studienleistungen, die Einstufung in ein höheres Fachsemester usw.. Auskünfte über diese Themen kann nur die neue Hochschule/Uni erteilen.
  • Falls Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, erhalten Sie diese beim Hochschulprüfungsamt. Hierfür einfach Ihrer Sachbearbeiterin eine E-Mail senden und um diese Bescheinigung bitten. Sie wird dann per E-Mail oder per Post bereitgestellt.
  • Eine gute Anlaufstelle zur Klärung aller Fragen in Bezug auf einen Studienortwechsel ist sicher auch an der anderen Hochschule/Uni die Zentrale Studienberatung. Die Adressen aller Hochschulen/Unis im Bundesgebiet finden Sie beim Hochschulkompass.
  • Die Exmatrikulation an der Universität Trier sollten Sie erst beantragen, wenn Sie von der neuen Hochschule eine Zusage auf einen Studienplatz haben. Vorher benötigt die andere Hochschule/Uni in der Regel auch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Für die Einschreibung an der neuen Hochschule/Uni wird diese allerdings die Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung erwarten.

Was tun, wenn Sie noch keine verbindliche Zusage der anderen Hochschule/Uni haben, aber an der Universität Trier schon die Rückmeldefrist läuft oder gar bald endet?

In diesem Fall melden Sie sich an unserer Uni zunächst zurück und zahlen damit auch den Semesterbeitrag. Sobald Sie die Zusage der anderen Hochschule/Uni in Händen halten, können Sie sich an der Universität Trier exmatrikulieren. Tun Sie dies vor dem 31.03. für das Sommersemester oder vor dem 30.09. für das Wintersemester, wird Ihnen der bei der Rückmeldung gezahlte Semesterbeitrag zurück erstattet. Eine Erstattung der Zweitstudiengebühr ist nach einer erfolgten Rückmeldung leider nicht möglich.