Rechtswissenschaft Staatsexamen

StudiengangRechtswissenschaft
AbschlussStaatsexamen
Art1-Fach
Regelstudienzeit9 Semester
Zulassungsbeschränkungkeine (SS24)keine (WS24/25)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Studienverlauf

Ein Staatsexamen in Rechtswissenschaft besteht aus einem Pflichtfach- und einem Schwerpunktteil. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

  • Studienverlaufsplan Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Rechtsgrundlagen sind hier zu finden.

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Teilstudien- und Prüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einzelnen Prüfung wenden Sie sich bitte an das fachinterne Prüfungsamt oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation bezüglich des Pflichtfachteils beantwortet das Landesprüfungsamt in Mainz beim Ministerium der Justiz, bezüglich des Schwerpunktteils das fachinterne Prüfungsamt des Dekanates des FB V.

Rechtsgrundlagen sind hier zu finden.
Modulbeschreibungen sind hier zu finden.

Im Fach Rechtwissenschaft existieren, statt eines Modulplanes, zwei Studienpläne: jeweils einer zum Beginn des Winter- und Sommersemesters. Semesterbelegungen in exakt dieser Reihenfolge zu belegen ist nicht verpflichtend, aber wärmstens empfohlen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu diesem Studiengang an der Universität ist eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) oder ein Äquivalent (z.B. ausländischer, anerkannt vergleichbarer Schulabschluss) nachzuweisen.

Hinweise zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte finden Sie auf der Seite Studieren ohne Abitur.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Praktika im Umfang von ingesamt mind. 13 Wochen sind verpflichtend vorgeschrieben.

Weitere Informationen bezüglich Praktika in den Rechtswissenschaften erhalten Sie vom Ministerium der Justiz RLP.

Es empfiehlt sich zudem, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. 

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen:

Hinweis:

Der Studiengang Rechtswissenschaft kann kombiniert werden mit Internationalen Rechtsstudien in acht Rechtssystemen (Anglo-Amerikanisches Recht, Französisches Recht, Spanisches Recht, Italienisches Recht, Portugiesisches Recht, Japanisches Recht, Chinesisches Recht, Türkisches Recht).

Hier geht es zur Fachseite der Rechtswissenschaft