Studieren in Vollzeit oder Teilzeit
Ob Erwerbstätigkeit. Care-Verpflichtung oder Beeinträchtigung - manchmal sind der Wunsch zu studieren und persönliche Lebensumstände nicht leicht zu vereinbaren.
An der Universität Trier gibt es keine formalen Teilzeitstudiengänge, aber alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Trier bieten die Möglichkeit, diese nach individuellen Wünschen zusammenzustellen und damit eben mehr oder auch weniger Module pro Semester zu absolvieren. Das Tempo bestimmen Sie.
Studierende in einem selbst gewählten Teilzeitstudium haben denselben Status wie Vollzeitstudierende. Der Semesterbeitrag wird beim Studieren in Teilzeit in voller Höhe fällig.
Das Studium in individueller Teilzeit begründet aber keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebots. D.h. nicht immer liegen die Termine der Lehrveranstaltung so, wie Sie sie brauchen und bei nicht bestandenen Prüfungen gelten keine gesonderten Wiederholungsregeln.
Diese Verfahrensweise bietet gegenüber einem formalisierten Teilzeitstudium den Vorteil, dass sie problemlos den Umfang der Teilzeit selbst bestimmen können, es müssen nicht genau 50% sein, sondern es können auch 40% in einem Semester und 80% im nächsten Semester.
Grundsätzlich – damit sich die Studienzeit nicht unendlich in die Länge zieht – sollte aber mittelfristig zumindest die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit für das Studium zur Verfügung stehen, ansonsten rückt der Studienabschluss in zu weite Ferne und Frustration und Belastung werden dann zu groß.
Vorteile der individuellen Teilzeitstudiums:
- Flexible Studienzeiten entsprechen den individuellen Bedürfnissen der Studierenden.
- Eine eigene Finanzierung des Studiums ist ggf. einfacher und in größerem Umfang möglich.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Studium ist leichter möglich.
- Die Streckung des Studiums kann die persönliche Belastung verringern.
Nachteile
- Das Studium in Teilzeit geht zwangsläufig über die Regelstudienzeit hinaus. Das kann Auswirkungen auf die Finanzierung, z.B. durch BAföG haben, welche an die Regelstudienzeit geknüpft ist oder auf die familiäre Krankenversicherung, die zeitlich befristet ist.
- Ein deutlich längere Studienzeit ist ggf. beim Berufseinstieg ein Erschwernis, den es zu begründen gilt.
- Die Integration eines Auslandssemesters ist in Teilzeit nicht möglich.
- Für Studierende deren Aufenthaltsstatus in Deutschland an das Studium geknüpft ist, ist die Lösung nur begrenzt einsetzbar, da hier wie beim BAföG zumeist mit der Regelstudienzeit gerechnet wird.