Was zählt als Dienst und welchen Vorteil habe ich durch die Ableistung eines Dienstes

Während Ihrer Bewerbung müssen Sie angeben, ob Sie einen Dienst geleistet haben. Als Dienst zählt Folgendes: 

  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Freiwillige Dienste z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr etc.
  • Dienst als Entwicklungshelfer/-in
  • Betreuung bzw. Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren
  • Betreuung bzw. Pflege einer/eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Wenn Sie einen Dienst geleistet haben, werden Sie bei der Vergabe von Studienplätzen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gegenüber Bewerber/-innen ohne Dienst bevorzugt. 

Sie werden allerdings nur bevorzugt, wenn Sie mit anderen Bewerber/-innen auf dem gleichen Rang stehen. Ein gleicher Rang liegt vor, wenn bei Bewerber/-innen z. B. Noten oder Wartezeit gleich sind.