Regelung für das Zertifikat „Lehre international“ an der Universität Trier
§1 Ziel des Zertifikatsprogramms
Ziel des Zertifikatsprogramms ist die Entwicklung von Kompetenzen und Einstellungen bei Lehrpersonen, die es ihnen ermöglichen, Situationen in der Lehre und bei der Betreuung von internationalen Studierenden angemessen, effektiv und reflektiert zu gestalten. Neben der Sensibilisierung für die Schwierigkeiten und Herausforderungen von Lehrtätigkeiten im Kontext interkultureller Lehre, ist auch die Verbesserung eigener didaktischer und sprachlicher Fähigkeiten Bestandteil des Programms. Es mündet in der Anwendung der erworbenen Fähigkeiten im Rahmen eines Praxisprojekts, das dem Transfer der vermittelten Theorien und Methoden in die Lehrpraxis dient.
§2 Veranstalter
Gemeinsame Veranstalter des Zertifikatsprogramms sind das Akademische Auslandsamt und die Stabsstelle Qualitätssicherung der Universität Trier.
§3 Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
(1) Das Zertifikatsprogramm wendet sich an alle Lehrenden der Universität Trier. Nach Maßgabe der Veranstalter und bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten steht das Programm auch interessierten Lehrenden anderer Hochschulen offen. Als persönliche Voraussetzung wird die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an allen Programmbestandteilen sowie zum Dialog im interkulturellen Kontext, insbesondere mit ausländischen Studierenden und Lehrenden erwartet.
(2) Über die Zulassung zum Zertifikatsprogramm entscheiden die Veranstalter. Voraussetzung für die Zulassung ist das Führen eines Vorgesprächs, das dem Abgleich von Interessen, Erwartungen, Vorerfahrungen und persönlichen Voraussetzungen dient.
(3) Nach Eingang des Anmeldeformulars und erfolgter Zulassung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bestätigung über die Zulassung zum Programm.
(4) Die Anmeldung zu einzelnen Seminaren des Programms erfolgt separat. Maßgeblich für die Vergabe der freien Plätze ist in erster Linie die Reihenfolge der Anmeldung. In Einzelfällen können Plätze gemäß anderer, durch die Veranstalter zu definierender Kriterien vergeben werden.
§4 Dauer und Form
(1) Bei dem Programm handelt es sich um eine Zusatzqualifikation für Lehrende. Das Programm wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
(2) Über einen Zeitraum von in der Regel einem Jahr werden drei Programmstufen mit einem Umfang von insgesamt 72 Arbeitseinheiten (AE) absolviert. Diese umfassen in der Stufe „Interkulturelle Erfahrung“ ein verpflichtendes Praxisprojekt im Umfang von 36 AE. Die Absolvierung des Programms über einen längeren Zeitraum ist möglich.
(3) Eine Arbeitseinheit entspricht gemäß der „Münchner Deklaration zur Anerkennung von Leistungen der hochschuldidaktischen Weiterbildung“ vom 9. November 2010 einem Arbeitsaufwand von 45 Minuten.
§5 Struktur und Inhalte
(1) Das Programm besteht aus folgenden Abschnitten:
- Vorgespräch
- Stufe 1 („Interkulturelle Sensibilisierung“): Ein moderierter Workshop mit Hochschullehrenden und ausländischen Studierenden im Umfang von 12 AE ist zu absolvieren.
- Stufe 2 („Interkulturelle Qualifikation“): Weiterbildungsangebote aus den Themenfeldern Sprache, Lehre und Betreuung im Umfang von 24 AE sind zu wählen. Hierbei sind alle drei Themenfelder abzudecken.
- Stufe 3 („Interkulturelle Erfahrung“): Ein interkulturelles Praxisprojekt im Umfang von 36 AE ist durchzuführen. Hierbei kann es sich um einen Lehraufenthalt im Ausland, die Konzeption und Durchführung einer interkulturellen Lehrveranstaltung oder äquivalente Lehr- und Betreuungsleistungen (gemäß dem diesbezüglichen Kriterienkatalog der Veranstalter) handeln. Der Umfang der eigentlichen Lehrleistung soll mindestens 8 Lehrstunden betragen. Verbindlich ist die begleitende Supervision, Evaluation und Reflektion des Projekts. Art und Form des Praxisprojekts sind vor dessen Durchführung verbindlich mit den Veranstaltern zu vereinbaren.
(2) Die Teilnahme an den Angeboten der Stufen 1 und 2 ist unabhängig voneinander möglich. Das Praxisprojekt der Stufe 3 soll erst begonnen werden, wenn aus den Stufen 1 und 2 bereits Angebote im Umfang von mindestens 16 AE absolviert wurden. Damit soll gewährleistet werden, dass eine hinreichende interkulturelle Kompetenz für die Durchführung des Projekts erworben wurde.
(3) Für die Stufe 2 können durch die Veranstalter einschlägige externe Angebote im Umfang von bis zu 16 AE anerkannt werden.
§6 Zertifikat
Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats „Lehre international“ durch das Akademische Auslandsamt und die Stabsstelle Qualitätssicherung der Universität Trier ist die Absolvierung aller Bestandteile des Programms, einschließlich der Durchführung des interkulturellen Praxisprojekts mit begleitender Supervision, Evaluation und Reflektion.
Trier, den TT. MMM 2018
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Kriterienkatalog für die Durchführung des Praxisprojekts (Stufe 3)
- Erstmalig in dieser Form durch die Lehrperson erbrachte Leistung
- Selbstständig konzipierte und durchgeführte Leistung
- Planung, Reflexion und Dokumentation (z.B. durch Lerntagebuch) als integraler Bestandteil der Lehrleistung
- Fokus auf Interkulturalität muss sich in Inhalten und/oder didaktischen Methoden widerspiegeln
- Umfang der eigentlichen Lehrleistung beträgt mindestens 8 Lehrstunden