Gute wissenschaftliche Praxis


Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist für jede wissenschaftliche Einrichtung eine Aufgabe von erheblicher Bedeutung. Zugleich ist gute wissenschaftliche Praxis (GWP) für alle Forschenden eine bindende Verpflichtung. Sie trägt nicht nur dazu bei, wissenschaftliche Ergebnisse zuverlässig und reproduzierbar zu machen, sondern sie untermauert darüber auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft an sich. Zugleich fördert gute wissenschaftliche Praxis über ein transparentes und faires Forschungsumfeld Kreativität und Innovation und ermöglicht Zusammenarbeit und Wissensaustausch. Sie wird damit zur Vorbedingung und zum Treiber stetigen Fortschritts in der Wissenschaft.  Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und damit der Leistungsfähigkeit der Wissenschaft im Ganzen wie der Universität Trier im Detail trägt jedoch auch der Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten bei: Klare Richtlinien und Standards sind eine wichtige Unterstützung beim Bestreben, wissenschaftliche Integrität zu wahren und vor Fehlverhalten wie Plagiaten oder Manipulationen zu schützen.

Angelehnt an die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat der Senat der Universität Trier daher im Februar 2024 eine neue Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und ein Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verabschiedet. Eine Genehmigung der Satzung durch die DFG ist im August 2024 erfolgt.