Rückmeldung
Jedes Semester müssen Studierende, wenn sie ihr Studium fortsetzen wollen, den Semesterbeitrag zahlen und sich somit zurückmelden.
Der Semesterbeitrag wird jedes Semester neu festgelegt und ist daher erst zu Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist zu erfahren.
Auskunft erteilt das Studierendensekretariat.
Studierende, die sich nicht oder nicht fristgerecht zurückmelden, werden exmatrikuliert.
Es empfiehlt sich auch deshalb, die Rückmeldung nicht bis zum letzten Tag hinaus zu zögern, sondern sich frühzeitig und für den Fall, dass man Fragen hat, während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats zurückzumelden.
Rückmeldung | Fristen
Wintersemester: 15. Juni bis 15. September
Sommersemester: 15. Januar bis 15. März
Rückmeldung | Wie zahlen?
Am besten begleichen Sie den Semesterbeitrag durch Zahlung mit der EC-Karte (nur mit PIN!) am TUKAN-Automaten. Danach ist sofort die Validierung der TUNIKA möglich.
Hinweise
- Den Betrag nicht auf die TUNIKA laden!
- Wenn Sie den Semesterbeitrag überweisen, geben Sie alle Daten sorgfältig und vollständig an (die Matrikelnummer finden Sie auf Ihrem Studierendenausweis), damit der Zahlungseingang auch zugeordnet werden kann.
- Bedenken Sie bei einer Überweisung über die Bank, dass zwischen Überweisung Ihrerseits und Zahlungseingang bei uns bis zu 10 Tage vergehen können! Erst nach Zahlungseingang ist eine Validierung der TUNIKA möglich.
Rückmeldung | Kontodaten
Am einfachsten zahlt man den Semesterbeitrag bargeldlos (mit EC- oder Kreditkarte) über einen TUKAN-Automaten.
Sollten Sie eine Überweisung für die Rückmeldung bevorzugen, so finden Sie hier die Kontodaten. Denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester (WiSe/SoSe Jahr), zu dem Sie sich zurückmelden wollen, anzugeben! Die Zuordnung des Beitrags zu Ihrer Person ist sonst nicht möglich!
Empfänger: | Landeshochschulkasse Mainz |
Adresse: | Universität Trier |
IBAN: | DE 22 5451 0067 0228 1556 76 |
BIC: | PBNKDEFFXXX |
Verwendungszweck | <Matrikelnummer> + <Semester> |
Rückmeldung | Zusammensetzung Semesterbeitrag
Die Höhe des hier genannten Beitrages gilt nur für die Rückmeldung bereits eingeschriebener Studierender.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Wintersemester 2023/24 | |
---|---|
Studierendenwerksbeitrag | 109,00 Euro |
Studierendenschaftsbeitrag | 16,00 Euro |
Semesterticket | 155,44 Euro |
Gesamt | 280,44 Euro |
Rückmeldung | Weitere Hinweise
Rückmeldung im Rahmen eines Studiums im Südwestverbund
Auch Studierende, die im Rahmen des Südwestverbundes als Zweithörer an der Universität Trier eingeschrieben sind, müssen sich einmal im Semester zurückmelden und den Semesterbeitrag (in verringerter Höhe) überweisen.
Mehr Informationen zur Rückmeldung im Rahmen des Südwestverbundes
Rückmeldung im Rahmen eines Studiums über die Universität der Großregion (UniGR)
Um sich im Rahmen des UniGR-Studierendenstatus an der Uni Trier zurück zu melden, ist eine Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität für das Folgesemester einzureichen. Bitte schicken Sie die Bescheinigung per Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Studierendensekretariat.
→ Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der UniGR-Homepage.
Rückmeldung im Rahmen eines Doppelstudiums (Bachelor / Master)
Studierende, die in ihrem letzten Bachelor-Semester schon für den Master eingeschrieben sind, müssen bei der Rückmeldung einige Dinge beachten.
Mehr Informationen zur Rückmeldung im Rahmen eines Doppelstudiums (Bachelor / Master)
FAQs zur Rückmeldung
Ich gebe meine Bachelorarbeit in diesem Semester ab, kann / muss ich mich zurückmelden für das nächste Semester?
Sie müssen sich zurückmelden,
- wenn die Bachelorarbeit nicht Ihre letzte Prüfungsleistung ist, sondern noch weitere Prüfungen offenstehen, die Sie erst im folgenden Semester absolvieren.
Sie können sich zurückmelden,
wenn die Bachelorarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist und Sie in diesem Semester Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben. Für die Rückmeldung überweisen Sie wie gewohnt Ihren Semesterbeitrag und validieren Ihre TUNIKA.
- Sie müssen sich aber nicht zurückmelden, da Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und für die Zeit, da Sie auf Ihr Zeugnis warten, nicht eingeschrieben sein müssen. Sollten Sie wider Erwarten durchfallen, können Sie in den meisten Fällen noch einmal eingeschrieben werden, um Ihre Prüfungsleistung zu wiederholen.
Bsp. 1: Sie geben Ihre Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung am 10.03. ab. Am 31.03. endet das Wintersemester, die Rückmeldefrist für das Sommersemester endet am 15.03. Sie können eine Rückmeldung für das folgende Sommersemester vornehmen, da Sie Ihr BA-Zeugnis noch nicht erhalten haben.
Sie können sich nicht zurückmelden,
- wenn Sie alle Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss erbracht und sobald Sie ihr Bachelorzeugnis erhalten haben. Sie werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert oder können Ihre Exmatrikulation selbst zu einem früheren Zeitpunkt beantragen.
Bsp. 2: Sie geben Ihre Bachelorarbeit als letzte Prüfungsleistung Anfang des Wintersemesters ab. Ihre Professorin benotet die Arbeit und übermittelt die Noten an das Hochschulprüfungsamt, das Ihnen Anfang Januar Ihr Zeugnis ausstellt. Für das folgende Sommersemester können Sie sich für den Bachelorabschluss nicht mehr zurückmelden, Sie werden für Ihr (abgeschlossenes) Bachelorstudium gesperrt. Nur wenn Sie z.B. einen Masterabschluss anstreben, können Sie sich für diese zurückmelden bzw. neu einschreiben.
Tipps:
Sie bleiben eingeschrieben bis zum Ende des Semesters, in dem Ihnen das Bachelorzeugnis ausgestellt wird (und Sie es abholen). Letztlich hängt es also davon ab, wann Sie Ihre Bachelorarbeit abgeben, wann diese benotet wird und welche Prüfungsleistungen gg.falls neben der Bachelorarbeit noch offen sind, ob Sie sich für das Folgesemester zurückmelden können. Damit haben ein Stück weit Sie selbst in der Hand, wann Sie Ihren Studierendenstatus aufgeben (müssen).
Fragen? Für die Rückmeldung und die Exmatrikulation ist das Studierendensekretariat zuständig.