Die Vereinbarkeit von Pflege mit Studium/Beruf

Pflegebedürftigkeit tritt häufig unerwartet und kurzfristig ein. Sie ist mit einschneidenden Veränderungen der persönlichen Lebensumstände der Betroffenen verbunden. Wenn Sie vor der Herausforderung stehen, die plötzlich veränderten familiären Bedingungen mit Studium und/oder Beruf zu vereinbaren, möchte die Universität Trier Sie in dieser Situation nicht alleine lassen und gibt Ihnen auf den folgenden Seiten erste praktische Informationen an die Hand.

Hinweis:
Seit dem 01. Januar 2017 gelten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) Personen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Quelle: www.wege-zur-pflege.de/themen/beratung.html