BAföG | Antragsstellung
Welche Möglichkeiten gibt es zur Antragstellung auf BAföG?
BAföG kann auf drei Arten beantragt werden:
- per Online-Verfahren BAföG digital
Wir empfehlen Ihnen dringend, den BAföG-Antrag im Online-Verfahren zu stellen. Den Antrag können Sie jederzeit stellen. Alle Angaben sind konsistent und gut lesbar, die Fehlerquote deutlich geringer, da bereits bei der Eingabe auf Plausibilität der Angaben geachtet wird. Das Programm führt sie mit Fragen durch den Antrag, so dass auch nur die Formulare ausgefüllt werden müssen, die notwendig sind. Das beschleunigt insgesamt das Verfahren. - per BAföG-Antrag in Form ausfüllbarer PDF-Dateien
Sollten Sie aus irgendeinem Grund das BAföG-Online-Verfahren nicht nutzen wollen, so empfehlen wir als zweitbeste Lösung die Nutzung der PDF-Formulare, die Sie am PC direkt ausfüllen können. Hier wird zwar im Vorfeld noch keine Plausibilitätsprüfung vorgenommen, aber Ihre Angaben sind gut lesbar und erfordern weniger Nachfragen. Die ausgefüllten PDF-Formulare können Sie zudem per Mail schnell und unabhängig von Öffnungszeiten einreichen. - per BAföG-Antrag auf Papier (erhältlich in der Zentralen Studienberatung, Gebäude V, EG). Wir bitten, wo immer möglich, von dieser Form der Antragstellung abzusehen. In der Regel erfordert ein Antrag auf Papier deutlich mehr Nachfragen und dauert länger als die beiden ersten Verfahren.
Mehr Informationen zum ThemaBAföG-Antrag stellen (BAföG-Seite der Länder und des Bundes)
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Wir empfehlen, sich schon vor Studienbeginn um die Antragstellung zu kümmern und den BAföG-Antrag frühzeitig (schon vor Semesterbeginn) zu stellen. Zur Fristwahrung reicht auch vorab ein formloser schriftlicher Antrag. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
- Entscheiden Sie sich für eines der oben genannten Verfahren, bleiben Sie bitte dabei. Der Antrag wird nicht beschleunigt, wenn Sie mehr als eines dieser Verfahren nutzen, im Gegenteil. In der Regel werden dann Nachfragen notwendig, die das Verfahren verlangsamen können.
- Ein wirksamer Antrag liegt dann vor, wenn dieser schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Der Antrag muss von der auszubildenden Person - bzw. deren gesetzlichen Vertreter - eigenhändig durch Namensangabe oder Unterschrift unterzeichnet sein.
- Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig und lückenlos aus und reichen Sie alle Nachweise ordnungsgemäß ein. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des BAföG für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich (Mitwirkungspflicht nach §66 SGB I).
- Bei BAföG digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag mit Ihren Daten elektronisch zu übermitteln. Es genügt aber auch der Eingang durch Fax oder E-Mail mit eingescanntem Dokument. Das Dokument muss von der auszubildenden Person - bzw. deren gesetzlichen Vertreter - eigenhändig durch Namensangabe oder Unterschrift unterzeichnet sein. Das Originaldokument muss i.d.R. nicht nachgereicht werden.
- Bei der E-Mail-Übersendung kommt es vor, dass PDF-Dateien wegen eines aktiven Inhaltes durch die Firewall der Universität blockiert werden. Bitte übersenden Sie die Formulare ohne aktiven Inhalt (nicht zu bearbeitende Dateien) oder über Ihre Universitätsmailadresse.