Studierende der Rechtswissenschaft
Das Fach Rechtswissenschaft hat ein eigenes Prüfungsamt. → Weitere Informationen
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in der Regel über die Prüfungsausschüsse der Fächer. Weitere Informationen dazu beim → Hochschulprüfungsamt.
Unbedenklichkeits-Bescheinigung
Diese erhalten Sie beim Hochschulprüfungsamt. Hierfür einfach Ihrer Sachbearbeiterin eine E-Mail senden und um diese Bescheinigung bitten. Sie wird dann per E-Mail oder per Post bereitgestellt. Weitere Infos zum Hochschulortwechsel →hier
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Informationen, Hinweise zur Antragstellung, Beratungsangebot