Die Bewerbungsphase für die Stipendien für begabte und gesellschaftlich besonders engagierte Studierende 2026/27 ist seit dem 30. April 2026 beendet.

Die eingegangenen Bewerbungen befinden sich derzeit im Auswahlprozess, die Kommission tagt Anfang Juli. Anschließend werden alle Bewerberinnen und Bewerber zeitnah über das Ergebnis informiert.

Stipendien für begabte und gesellschaftlich besonders engagierte Studierende

Stipendienstiftung RLP

Das Stipendium für begabte und gesellschaftlich besonders engagierte Studierende wird aus Mitteln der Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz, die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig ist, finanziert und von der Stipendienberatung der Universität Trier mit der Bewerbungsfrist zum 30.04.2026 ausgeschrieben. 

Art und Dauer des Stipendiums

  • Förderzeitraum: 01. Oktober 2026 bis 30. September 2027
  • Anzahl der Stipendien: 5 - 7
  • Höhe des Stipendiums: monatlich 300,- € (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Förderungshöchstdauer: richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang (Verlängert sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Betreuung oder Pflege eines Familienangehörigen oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.) 

Wer kann sich bewerben und gefördert werden?

Studierende, die…

  • an der Universität Trier in einem Bachelor- oder Master-Studiengang immatrikuliert sind und
  • sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen sowie
  • keine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes genannten Maßnahme oder Einrichtung oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhalten oder
  • die keine Tätigkeit gegen Entgelt ausführen, die mehr als 10h/Woche umfasst

Erneute Bewerbungen nach bereits erfolgter Förderung sind möglich.

Ehrenamtliches Engagement umfasst viele verschiedenste Tätigkeiten, u.a. in der Hochschulpolitik, bei der Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe, der Tafel, im Tierschutz, bei einer Rechtsberatung, in Sportvereinen, bei NGOs, beim Landesjugendorchester Rheinland-Pfalz, im Karnevalsverein, unterstützende Aktivitäten für Rettungsdienste und bei der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit.

Förderkriterien

Über die Anträge entscheidet eine hochschuleigene Vergabekommission nach folgenden Kriterien:

Grundsätzliche Auswahlkriterien: 

  • Für Studienanfänger*innen:  
    die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder - die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder - die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums; 

  • Für bereits immatrikulierte Studierende:
    die bisher erbrachten Studienleistungen, - für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Sind die grundsätzlichen Auswahlkriterien erfüllt, so richtet sich das weitere Vergabeverfahren an gesellschaftlich besonders engagierte Studierende, insbesondere, wenn sie sich durch die Ausübung eines Ehrenamtes auszeichnen. Darüber hinaus werden persönliche Umstände (z.B. eine Behinderung/chronische Erkrankung, eine Schwangerschaft, Migrationshintergrund), die sich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben, berücksichtigt.

Auswahlkriterien zum gesellschaftlichen Engagement:

  • Es wird nur substanzielles, regelmäßiges gesellschaftliches Engagement berücksichtigt. (Bewertet wird das Engagement entsprechend dem zeitlichen Umfang, den Aufgaben und Tätigkeiten sowie der gesellschaftlichen Relevanz.) Dieses kann z.B. folgende geleistete Tätigkeiten umfassen: Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, studentisches Parlament, studentische Projekte, sofern diese Tätigkeit nicht vergütet werden; Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und/oder Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen.

  • Es wird gesellschaftliches Engagement berücksichtigt, welches aktuell ausgeübt wird oder in den letzten 3 Jahre ausgeübt wurde. 

Zusätzlich wird auch länger zurückliegendes Engagement berücksichtigt, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind. 

Eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich ist unschädlich. 

Ihr ehrenamtliches Engagement (Aufgaben und Tätigkeiten, Funktion, zeitlicher Umfang, gesellschaftliche Relevanz) beschreiben Sie bitte an der vorgesehenen Stelle im Bewerbungsportal und laden geeignete Nachweise als PDF hoch. Nicht-institutionalisiertes ehrenamtliches Engagement kann unter Umständen auch berücksichtigt werden, bedarf aber ebenfalls eines geeigneten Nachweises durch eine neutrale Person oder Stelle.

Rückfragen richten Sie bitte gerne an stipendien(a)uni-trier.de

 

 

Bewertungskriterien