Ombudspersonen
Die Universität Trier hat aus dem Kreis der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren drei erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bestellt.
Die Ombudspersonen beraten Mitglieder und Angehörige der Universität als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie können sich auch dann an eine Ombudsperson Ihrer Wahl wenden, wenn Sie sich nicht sicher sind, inwiefern ein bestimmter Sachverhalt überhaupt Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis aufwirft oder ob es hierfür womöglich andere, vorrangig zuständige Stellen gibt. Die Ombudspersonen arbeiten unabhängig und sind nicht weisungsgebunden. Sie werden Ihre Angaben oder Fragen in jedem Fall vertraulich behandeln, d.h. ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden sie weder zu Ihrer Person noch zu dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt irgendwelche Angaben gegenüber irgendeiner anderen Stelle der Universität machen; dies schließt die Universitäts- und Fachbereichsleitung ein.
Unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit beraten die Ombudspersonen Sie auch dann, wenn Sie ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten zur Anzeige bringen möchten. Die Ombudspersonen fungieren auch als Ansprechpersonen für diejenigen, denen ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen wird. Auch dabei haben sie die Vertraulichkeit zu wahren. Bestehen nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch die Ombudsperson konkrete Verdachtsmomente für wissenschaftliches Fehlverhalten, so gibt die Ombudsperson das Verfahren ggf. an die Forschungskommission ab. Auch in diesem Fall dürfen Ihre Angaben nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verwendet werden. Geschieht dies, so dürfen Ihnen hieraus keine Nachteile für Ihr akademisches Fortkommen entstehen.
Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Trier finden Sie in der gleichnamigen Satzung. Oder sprechen Sie doch einfach Ihre Ombudspersonen an.