Anerkennung eines Zertifikatsstudiengangs

 

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Gemäß § 4 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter vom 8. Juli 2011 (GVBl. S. 252) - in der entsprechend gültigen Fassung - beantrage ich die Anerkennung meines Zertifikatsstudiengangs als Erweiterungsprüfung für das
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