Studieren ohne Abitur


Bildungsbiographien in Deutschland sind vielfältig. So manchen zieht es nicht gleich an die Universität oder Hochschule, aber irgendwann möchte man vielleicht doch noch berufliche Wege einschlagen, die nur über ein Studium zu verwirklichen sind. Was aber, wenn man dann keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife hat? Kann man trotzdem studieren? Ja, man kann - unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind für die rheinland-pfälzischen Hochschulen im Hochschulgesetz des Landes und in der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen zu finden. Alerdings gibt es keine pauschale Zulassung. Die angestrebte Hochschule prüft auf Antrag für jeden Studieninteressierten individuell die vorgelegten Unterlagen und trifft dann eine Einzelfallentscheidung.

Nicht nur die Hochschule muss prüfen. Auch Sie als Studieninteressierte/r sollten genau überlegen, ob Sie die Herausforderungen eines solchen Planes stemmen können. Dafür sind das Prüfen der eigenen Voraussetzungen und das Abwägen des Für und Wieder, die Unterstützung durch Familie, persönlichem Umfeld und Arbeitgeber, die Klärung von Finanzierungsfragen und und und ... wichtige Voraussetzungen. Die Universität Trier möchte Ihnen auf Ihrem Weg ins und durch das Studium mit Informationen und Beratung zur Seite stehen, damit auch Sie erfolgreich studieren - ohne Abitur.

Sie überlegen, ohne Abitur an der Uni Trier zu studieren?

Schritt 1: Informationen zu den Studiengängen einholen

  • Welche Studiengänge werden überhaupt an der Universität angeboten? Zum Studienangebot
  • Möchten Sie einen 1-Fach-Studiengang studieren oder lieber zwei Fächer kombinieren?

Schritt 2: Voraussetzungen prüfen lassen: Kommen Sie mit Ihrem Abschluss an die Uni?

Hierzu bitte Frau Elke Kaspar anrufen oder per E-Mail anschreiben, Tel. 0651 2012826, elke.kasparuni-trierde.
Sie sagt Ihnen, welche Unterlagen einzureichen sind und prüft jeden Fall individuell.

  • Informationen über den Zugang beruflich qualifizierter Personen
  • Informationen über den Zugang mit fachgebundener Hochschulreife - In diesem Fall muss individuell über ihre Zulassung zum Studium an der Universität Trier entschieden werden.
  • Informationen über den Zugang mit Fachhochschulreife - Das Fachabitur als alleinige Zugangsvoraussetzung berechtigt zur Aufnahme eines BA-Studiums an Fachhochschulen, nicht aber direkt an Universitäten. Nur wenn Sie weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen (z.B. Ausbildung mit Mindestnote und Berufserfahrung, Meister etc.), berechtigen diese Sie eventuell, an der Universität Trier zu studieren. - In diesem Fall muss individuell über ihre Zulassung zum Studium an der Universität Trier entschieden werden.
    Siehe dazu auch Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Schritt 3: Falls Sie eine Zusage von Frau Kaspar bekommen haben...

...können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen bei Frau Susanne Mensah (Zentrale Studienberatung), Tel. 0651 201 2798 oder mensahuni-trierde. Sie kann helfen, wenn Sie noch weitere Informationen zu den Studiengängen, zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Studienorgansation benötigen.

Schritt 4: das persönliche Umfeld informieren, sich Unterstützung sichern

  • Klären mit der Familie (Partner/-in, Kinder, Eltern, Freunde): wer kann welche Aufgaben übernehmen, damit Sie ausreichend Zeit und den Kopf frei haben für Ihr Studium?
  • Klären mit dem Arbeitgeber: sind flexible Arbeitszeiten möglich? Welche Konditionen liegen vor?
  • Wichtig: Finanzierungsplan erstellen. Wovon wollen Sie leben während des Studiums? Ersparnisse? Jobben / Studieren in Teilzeit? Unterstützung vom Arbeitgeber? BAföG? Oder ein Stipendium? Für die Erstellung eines Finanzierungsplans bitte unbedingt genügend Zeit einplanen, Bewerbungen für BAföG oder für ein Stipendium brauchen Vorlauf!

Schritt 5: Bewerbung / Einschreibung

  • Ist Ihr Studiengang zulassungsfrei? Dann kann man sich direkt einschreiben und hat einen Platz sicher. Dazu unter porta.uni-trier.de online  Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf: bewerbung-info.uni-trier.de.
    Fragen beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen im Studierendensekretariat.
  • Oder ist der Studiengang zulassungsbeschränkt? Dann müssen Sie sich hier erst bei hochschulstart.de registrieren und danach in porta.uni-trier.de bewerben. Mehr Informationen zu Zulassungsbeschränkungen: www.nc.uni-trier.de.
  • Wann wollen Sie mit dem Studium beginnen, zum Wintersemester oder zum Sommersemester? Je nachdem, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht, beginnt das Studium immer erst zum Wintersemester. Alle wichtigen Fristen und Termine unter termine.uni-trier.de

Schritt 6: Das Studium beginnen

Studienstart zum Wintersemester (01.10.-30.03.)

  • Orientierungswoche für Studienanfänger*innen (ca. 2. Oktoberwoche),
    Programm und weitere Infos unter studienanfang.uni-trier.de
  • Start der Lehrveranstaltungen: ca. 3. Oktoberwoche
  • Ende der Lehrveranstaltungen: ca. Mitte Februar
  • Prüfungsphase: Februar/März

Studienstart zum Sommersemester (01.04.-30.09.)

  • Orientierungstage für Studienanfänger*innen (ca. Anfang April)
  • Programm und weitere Infos unter studienanfang.uni-trier.de
  • Start der Lehrveranstaltungen: ca. 2. Aprilwoche
  • Ende der Lehrveranstaltungen: ca. Mitte Juli
  • Prüfungsphase: Juli