Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (M.A., 1-Fach)

StudiengangDeutsch als Zweit- und Fremdsprache
AbschlussMaster of Arts
Art1-Fach
Regelstudienzeit4 Semester
ECTS (Leistungspunkte)120
Zulassungsbeschränkungkeine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheDeutsch

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnungregelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüferin oder Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnungein adäquater Bachelor-Abschluss nachzuweisen.

Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet in Zweifelsfällen der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend.

Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. 

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: