European and East Asian Governance (M.A., 1-Fach)
Studiengang | European and East Asian Governance |
Abschluss | Master of Arts |
Art | 1-Fach |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
ECTS (Leistungspunkte) | 120 |
Zulassungsbeschränkung | keine Zulassungsbeschränkung (SS25)keine Zulassungsbeschränkung (WS25/26) |
Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
Unterrichtssprache | Englisch |
Studienverlauf
Ein 1-Fach-Studiengang im Master hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden, ansonsten an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquaterBachelor-Abschluss mit einer Mindestnote nachzuweisen.
Ob ein Bachelor-Studiengang oder Teile eines Bachelor-Studienganges zur Aufnahme eines bestimmten Master-Studienganges berechtigen, entscheidet der Prüfungsausschuss des Faches während des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der Fachprüfungsordnung.
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang sind außerdem laut Fachprüfungsordnung folgende Nachweise erforderlich:
- englische Sprachkenntnisse.
Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Praktika
Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend.
Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: