Natural Language Processing (M.Sc., 1-Fach)

StudiengangNatural Language Processing
AbschlussMaster of Science
Art1-Fach
Regelstudienzeit4 Semester
ECTS (Leistungspunkte)120
Zulassungsbeschränkungkeine Zulassungsbeschränkung (WS26/27)keine Zulassungsbeschränkung (SS27)
StudienbeginnWintersemesterSommersemester
UnterrichtsspracheEnglisch

Studienverlauf

Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen

Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.

Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.

Bewerbung und Zulassung

Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquater Bachelor-Abschluss nachzuweisen.
 

Über die in § 2 APOM geregelten Zugangsvoraussetzungen hinaus gelten für den Masterstudiengang „Natural Language Processing“ (1-Fach) folgende Zugangsvoraussetzungen

1. Bachelorabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss in einem

a) Computerlinguistischen Studiengang mit mindestens der Note 2,5;

b) Sprach-, medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens der Note 2,3; in diesem Fall müssen mindestens 20 LP aus informatischen Modulen nachgewiesen werden;

oder

c) Informatischen Studiengang mit mindestens der Note 2,3; in diesem Fall müssen mindestens 20 LP aus sprach-, medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Modulen nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses und das Vorliegen der nach Satz 1 erforderlichen Leistungspunkte trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

2. Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache gemäß § 4 Abs. 2 der Einschreibeordnung der Universität Trier in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.


Praktika

Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend.

Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. 

Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen: