Natural Language Processing (M.Sc., 1-Fach)
| Studiengang | Natural Language Processing |
| Abschluss | Master of Science |
| Art | 1-Fach |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| ECTS (Leistungspunkte) | 120 |
| Zulassungsbeschränkung | keine Zulassungsbeschränkung (WS26/27)keine Zulassungsbeschränkung (SS27) |
| Studienbeginn | WintersemesterSommersemester |
| Unterrichtssprache | Englisch |
Studienverlauf
Ein 1-Fach-Studiengang im Master hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern.
Modulbeschreibungen und Prüfungsordnungen
Die Fachprüfungsordnung regelt Zweck, Inhalt und Verfahren der Prüfungen und ist rechtlich verbindlich. Bei konkreten inhaltlichen Fragen zu einer einzelnen Prüfung wenden Sie sich an Ihre Prüfenden oder an die Fachstudienberatung. Fragen zur Prüfungsorganisation beantwortet das Hochschulprüfungsamt.
Die Modulbeschreibungen konkretisieren die in der Prüfungsordnung festgeschriebenen Module und geben inhaltliche Auskunft über die Lehrveranstaltungen der Module wie auch die Lernziele und zu erwerbenden Kompetenzen.
Bewerbung und Zulassung
Für die Zulassung zu diesem Master-Studiengang ist laut Fachprüfungsordnung ein adäquater Bachelor-Abschluss nachzuweisen.
Über die in § 2 APOM geregelten Zugangsvoraussetzungen hinaus gelten für den Masterstudiengang „Natural Language Processing“ (1-Fach) folgende Zugangsvoraussetzungen
1. Bachelorabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss in einem
a) Computerlinguistischen Studiengang mit mindestens der Note 2,5;
b) Sprach-, medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens der Note 2,3; in diesem Fall müssen mindestens 20 LP aus informatischen Modulen nachgewiesen werden;
oder
c) Informatischen Studiengang mit mindestens der Note 2,3; in diesem Fall müssen mindestens 20 LP aus sprach-, medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Modulen nachgewiesen werden. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses und das Vorliegen der nach Satz 1 erforderlichen Leistungspunkte trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
2. Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache gemäß § 4 Abs. 2 der Einschreibeordnung der Universität Trier in der jeweils gültigen Fassung.
Weitere Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Einschreibung sind auf der Seite Bewerbung zusammengefasst.
Praktika
Praktika sind in diesem Studiengang nicht verpflichtend.
Gleichwohl empfiehlt es sich, frühzeitig durch Praktika Kontakte zu verschiedenen Branchen zu knüpfen und die zukünftige Arbeitswelt kennenzulernen. Die Universität unterstützt Praktika im In- und Ausland durch entsprechende Informationen und Angebote.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Die Universität unterstützt Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland durch zahlreiche Austauschprogramme. Weitere Informationen:

